Schutzimpfungen

Neue Impfrichtlinie tritt in Kraft

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BERLIN. Die neue Schutzimpfungs-Richtlinie ist jetzt in Kraft getreten, teilt der Gemeinsame Bundesausschuss mit. Die Richtlinie enthält nun die geänderten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) aus dem vergangenen Sommer.

Mit der neuen Schutzimpfungs-Richtlinie sind die neuen Impfempfehlungen der STIKO vom August somit Leistungsrecht. Zu den Änderungen gehören unter anderem die Rotavirus-Impfung für alle Säuglinge.

Entsprechend der STIKO-Empfehlung werden dazu in Abhängigkeit vom verwendeten Impfstoff ab dem Alter von sechs Wochen zwei oder drei Dosen in einem Mindestabstand von vier Wochen verabreicht.

Aufgrund des möglicherweise geringfügig erhöhten Risikos für Darminvaginationen innerhalb der ersten Woche nach der ersten Impfung, das mit dem Alter der Impflinge zunimmt, empfiehlt die STIKO dringend, die Impfserie frühzeitig - spätestens bis zum Alter von zwölf Wochen - zu beginnen und vorzugsweise bis zum Alter von 16 Wochen oder 20 bis 22 Wochen abzuschließen.

Die Impfserie muss auf jeden Fall bis zum Alter von 24 Wochen beziehungsweise bis zum Alter von 32 Wochen abgeschlossen sein.

Auch die Empfehlung wurde Influenza-Impfung von Kindern aus Risikogruppen wurde übernommen: Zwei- bis Sechsjährige sollen dabei künftig bevorzugt mit dem Nasen-Impfspray geschützt werden, sofern keine Kontraindikationen vorliegen.

Zu den Kontraindikationen gehören etwa klinische Immunschwäche aufgrund von Erkrankungen oder infolge einer Therapie mit Immunsuppressiva. Dazu gehören etwa akute und chronische Leukämie, Lymphom, symptomatische HIV-Infektion, zelluläre Immundefekte und Behandlung mit hochdosierten Kortikosteroiden.

Nachzulesen sind die Änderungen Richtlinie auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). (eb)

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