HINTERGRUND
Noch herrscht in Deutschland Ratlosigkeit, wie mit dem Thema Lebendspende umgegangen werden sollte
Manchmal schafft nur Anonymität den Rahmen, den Menschen brauchen, um über ihre Ängste und Sorgen im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen zu sprechen. Seit für Nieren- und Leberkranke immer häufiger Lebendspender im Familien- oder engen Freundeskreis gesucht werden, diskutieren Mitarbeiter von Selbsthilfegruppen oft anonym am Telefon oder per E-Mail mit potentiellen Spendern, Empfängern und den Angehörigen über deren Sorgen.
Eine 30jährige potentielle Teilleber-Spenderin fühlt sich in der Zwickmühle: "Ich könnte meinem Bruder das Leben retten, aber ich habe einen kleinen Sohn und bin alleinerziehend. Ich bin ratlos."
Suche nach einem Spender ist schwierig
Eine 61jährige Patientin mit der Diagnose Leberkrebs bittet: "Mein Sohn könnte mir ein Stück Leber spenden, die Blutgruppe paßt. Aber er schiebt immer wieder etwas vor. Für einen jungen Mann gibt es da doch kein Risiko. Ich meine, jetzt ist er mal dran. Können Sie nicht mal mit ihm reden?" Für Jutta Riemer, erste Vorsitzende der Selbsthilfe Lebertransplantierter Deutschland e.V., sind dies Beispiele dafür, daß die Betroffenen über Leberlebendspenden nicht zur richtigen Zeit und nicht in der richtigen Form informiert worden sind.
Auch wissen viele potentielle Empfänger eines Organs nicht recht, wie sie das Thema in der Familie besprechen und nach einem Spender suchen sollen, etwa die ratlos wirkende Ehefrau eines Wartepatienten: "Meine Blutgruppe paßt nicht. Mein Mann kann doch nicht einfach in der Familie rumfragen, als ob es um Hilfe beim Zaunstreichen ginge."
Etwa 550 Nieren und Teillebern werden jährlich verpflanzt. | |
Die Beispiele bringt Riemer in dem kürzlich erschienenen Buch "Ethik der Lebendorganspende", ein Symposiumsband über eine Veranstaltung der Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz im September 2004. Etwa 550 Nieren und Teillebern werden jährlich in Deutschland von Lebendspendern verpflanzt.
Der Dokumentationsband verdeutlicht, daß der Umgang mit der Lebendorganspende noch immer etwas Vorläufiges hat. Um aber aus Erfahrungen zu lernen, müssen diese zusammengetragen und ausgewertet werden, und das geschieht nicht immer mit der erforderlichen Systematik.
Beispiel: Nachsorge der Lebendspender und ein Register, in dem die Ergebnisse der Nachsorge erfaßt werden. Das könnte eine Quelle sein, um künftige potentielle Spender datenbasiert zu beraten. Noch aber sind Nachsorge und Register Stückwerk. Einzelne Zentren wie die Universitätskliniken Frankfurt am Main und München versuchen darum, eigene Daten umfassend zusammenzutragen.
So waren von 112 Nierenspendern an der Uniklinik Frankfurt am Main 91 Prozent mit ihrer Entscheidung zufrieden, 97 Prozent würden es wieder tun. Sieben Prozent fühlten sich allerdings unter starkem Druck zu spenden, und zwei Drittel gaben einen "gewissen inneren Druck" an. Besonders zur Organspende fühlten sich Kandidaten dann verpflichtet, wenn die Initiative von den möglichen Empfängern ausging oder von deren behandelnden Ärzten. Das aber ist - vor allem bei der Teilleberspende - ein sehr häufig eingeschlagener Weg.
Standards, wie das Thema Lebendspende angesprochen werden sollte, gibt es bis heute nicht, auch keine Leitlinien für die 23 in Deutschland eingerichteten Lebendspendekommissionen. Sie sollen darüber befinden, ob die Organspende freiwillig, ohne Zwang und ohne materielle Zuwendungen erfolgt, die einem Organverkauf gleichkämen. Darüber entscheiden manche Kommissionen innerhalb von 24 Stunden und nach Aktenlage, andere laden potentielle Spender und Empfänger grundsätzlich zu mindestens einem persönlichen Gespräch ein.
Das Institut für Strafrechtswissenschaften und Rechtsphilosophie der Ludwig-Maximilians-Universität München hatte 2002 sämtliche Mitglieder der Kommissionen bundesweit zu Fragen der Spenderaufklärung, der objektiven und subjektiven Risiko-Nutzen-Abwägung und dem Entscheidungsdruck der Spender angeschrieben.
Programme zu Überkreuzspende sind bereits angelaufen
Die für eine Kommission wichtige Grundsatzfrage, ob der aufgeklärte Spender nur selbst entscheiden kann, welches Risiko er für den Empfänger eingehen möchte, oder ob die Prognosen des Arztes für diese Abwägung bedeutend sein sollen, wurden völlig unterschiedlich beantwortet.
Deshalb wird zum einen das Erarbeiten von Leitlinien für Lebendspendekommissionen empfohlen, zum anderen aber auch, dem potentiellen Spender einen "Advokaten" an die Seite zu stellen, zum Beispiel einen Arzt, der selbst nicht in Transplantationen involviert ist und den Kandidaten schon früh auf dem Weg zu einer Entscheidung berät.
Unterschiedliche Meinungen gibt es darüber, ob die Überkreuzlebendspende in Deutschland juristisch zulässig ist. Dennoch sind 2005 erste Programme dazu angelaufen (wir berichteten). Es ist zu erwarten, daß sich die Überkreuzspende etablieren wird. Überholt werden könnte sie allerdings bald durch die Möglichkeit, Organe auch über die Blutgruppengrenzen hinweg zu transplantieren, wie es ebenfalls, wie berichtet, in Deutschland erprobt wird. Dann wäre fast jeder gesunde Mensch ein potentieller Organspender.
Der Band "Ethik der Lebendorganspende" von Christian Rittner und Norbert Paul, eine Publikation der Mainzer Akademie der Wissenschaften und der Literatur, ist im Schwabe-Verlag in Basel 2005 erschienen (ISBN 3-7965-2141, Euro 47,50)
STICHWORT
Überkreuz- Lebendspende
Bei einer Cross-over-(Überkreuz)-Lebendspende ist jeweils ein Partner zweier Paare krank, und der andere Partner ist bereit, ein Organ zu spenden, hat aber eine inkompatible Blutgruppe. Ein Paar kann nach einem anderen Paar suchen, das in der gleichen Situation ist, und - wenn sich blutgruppenverträgliche Spender-Empfänger-Paare bilden lassen - Nieren über Kreuz austauschen.
Schon lange bemühen sich Transplantationsmediziner aus Mangel an passenden Organen, die Verpflanzung von Nieren und Leberteilen auszuweiten. Die Cross-over-Lebendspende aber ist umstritten, weil sie möglicherweise gegen das Transplantationsgesetz verstößt. Denn in dem Gesetz heißt es in Paragraph 8:
Die "Entnahme von Organen eines lebenden Menschen ist nur zulässig zum Zweck der Übertragung auf Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten oder Verlobte oder andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen". (nsi)
Lesen Sie dazu auch: Wann lohnt sich das Warten auf eine optimale Spenderniere?