Phytomedizin - Wahltarife oft zu teuer

MÜNCHEN (wst). Nachdem im Zuge des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes fast alle Phytotherapeutika aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen worden sind, haben die Kassen seit 1. April dieses Jahres die Möglichkeit, Wahltarife für die Erstattung von Phytotherapeutika anzubieten. Für viele Patienten sind diese Zusatztarife allerdings nur wenig attraktiv.

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Professor Michael Habs, Geschäftsführer des forschenden phytopharmazeutischen Unternehmens, Dr. Willmar Schwabe aus Karlsruhe präsentierte in München entsprechende Ergebnisse einer repräsentativen Infratest-Umfrage des Komitees Forschung Naturmedizin (KFN) e.V.. Für die Umfrage sind deutschlandweit 1248 Mitglieder verschiedener gesetzlicher Krankenkassen (AOK, Barmer Ersatzkasse, DAK, Techniker Kasse, GEK) befragt worden.

Mehr als 30 Euro pro Monat sind meist nicht drin

Demnach ist für 62 Prozent der befragten Mitglieder wichtig, dass ihre Krankenkasse einen Wahltarif für die Kostenübernahme von Phytotherapeutika anbietet. Allerdings sollten sich die Höhen der Zusatzprämien in Grenzen halten. Nur drei Prozent der Infratest-Befragten würden monatlich mehr als 30 Euro extra entrichten, um dafür im Bedarfsfall die Kosten für Naturheilmittel erstattet zu bekommen. Weitere vier Prozent der Befragten würden eine monatliche Zuzahlung von bis zu 30 Euro, zehn Prozent von 20 Euro, 25 Prozent von zehn Euro und 36 Prozent von fünf Euro akzeptieren. 19 Prozent wollten keinerlei Geld für eine Zusatzversicherung ausgeben, drei Prozent machten keine Angabe.

Vergleicht man die in der Befragung offensichtlich gewordene Schmerzgrenze für monatliche Zusatzzahlungen von fünf bis zehn Euro mit den bisherigen Wahltarifen, dann wird deutlich, warum Versicherte und Kassen kaum zusammenkommen. Nach Angaben von Habs setzt etwa die AOK Rheinland/Hamburg für den entsprechenden Wahltarif eine altersabhängige Monatsprämie fest, die für bis 39-Jährige mit 20,40 Euro, für 40 bis 64-Jährige mit 54,80 Euro und ab dem 65. Lebensjahr mit 130,80 Euro zu Buche schlägt.

Selbstverständlich ist diese Prämie gesondert auch für jedes gesetzlich mitversicherte Familienmitglied zu entrichten, das die Zusatzleistung haben will. Mit einem altersunabhängigen monatlichen Zusatztarif von zwölf Euro für die naturheilkundliche Erstattungsübernahme schaut das Angebot der IKK Niedersachsen auf den ersten Blick zwar günstiger aus. Allerdings ist mit der Jahresprämie von 144 Euro auch ein auf 200 Euro pro Jahr begrenztes Erstattungsvolumen verbunden.

Quersubventionen sind gesetzlich verboten

Wirklich attraktive Angebote zur Erstattung von Phytotherapeutika seien den Kassen bei der derzeitigen Gesetzeslage aber auch gar nicht möglich, so Habs. Der Gesetzgeber verbiete ausdrücklich kasseninterne Quersubventionen. Zusatzversicherungen müssen sich also selbst tragen. Einsparungen, die sich ergäben, wenn ohnehin erstattungsfähige synthetische Arzneimittel durch Phytopharmaka ersetzt würden, dürfen für die Kostenkalkulation des Zusatztarifes nicht gegengerechnet werden.



FAZIT

Seit April dieses Jahres können die gesetzlichen Krankenkassen in ihren Satzungen festlegen, dass Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen - dazu zählen auch Phytotherapeutika - von ihnen bezahlt werden. Nach einer Studie des Komitees Forschung Naturmedizin (KFN) e.V., eines Vereins zur Förderung der Erforschung von Verfahren der Naturmedizin, sind diese Tarife derzeit bei Versicherten aber kaum gefragt.

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