Plädoyer für Lockerung des Stammzellgesetzes

FRANKFURT AM MAIN (ple). Deutsche Stammzellforscher hoffen, dass das Stammzellgesetz schon bald gelockert wird. Sie befürchten, sonst im Vergleich zu anderen Ländern, etwa Großbritannien, weiter ins Hintertreffen zu geraten.

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"Ich hoffe, dass es noch in diesem Jahr dazu kommt, dass die Stichtagsregelung gelockert wird, so dass wir auch jüngere Zell-Linien humaner embryonaler Stammzellen importieren können." Das hat Professor Jürgen Hescheler, Neurophysiologe an der Uni Köln bei der ersten Stammzellen-Investorenkonferenz "StemCell 2007" in Frankfurt am Main gesagt.

Die Stichtagsregelung im Stammzellgesetz schreibt vor, dass in Deutschland nur an solchen importierten humanen embryonalen Stammzellen geforscht werden darf, die vor dem 1. Januar 2002 hergestellt worden sind.

"Wenn es einmal darum gehen wird, humane embryonale Stammzellen zur Therapie einzusetzen, dann sind wir auch hier in Deutschland darauf angewiesen, neue Stammzellen, auch Patienten-identische Stammzellen herzustellen. Heute können wir das, was in Großbritannien und in Schweden bereits möglich ist, in Deutschland nicht machen", so Hescheler.

In diesen Ländern darf an Embryonen bis zum 14. Lebenstag geforscht werden, und es dürfen daraus Stammzellen hergestellt werden. Die Zellen können für die Grundlagenforschung auch genetisch verändert werden. Solche Zellen können nicht nach Deutschland importiert werden, weil sie nach dem Stichtag hergestellt worden sind.

Hescheler ist überzeugt: "Wenn die Restriktionen in Deutschland gelockert werden und die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen kontrolliert bleibt, dann wird es eine Flut von potenziellen Anwendungen und Produkten geben."

Der Forscher hofft, dass sich dann auch der derzeitige Trend, dass Stammzellforscher etwa nach Großbritannien gehen, umkehren wird. Hescheler glaubt, dass es für Deutschland teuer werden könnte, wenn für Therapie-Anwendungen humaner embryonaler Stammzellen Lizenzgebühren anfallen, weil die damit verbundenen Methoden im Ausland entwickelt und patentiert wurden und nicht - wegen des Stammzell-Gesetzes - in Deutschland.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Unerfüllte Hoffnungen

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