Rauchverbot bei der Bundeswehr

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (ddp.vwd). Noch vor einem geplanten Nichtraucherschutzgesetz für alle Bundeseinrichtungen hat die Bundeswehr laut "Focus" ein Rauchverbot verhängt.

Wie das Nachrichtenmagazin berichtet, ist das Rauchen in allen Dienst- und Arbeitsräumen untersagt, auch in Flugzeugen. Die Soldaten dürften nur noch in ausgewiesenen Räumen rauchen. Der Erlass des Verteidigungsministeriums erlaube allerdings das Qualmen in Diensträumen, in denen der Raucher allein sitzt - also meist Offiziere. Dieses Privileg könnte aber bald mit dem Bundesgesetz enden.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Nikotinsucht

Rauchentwöhnung: Neue Materialien für Hausarztpraxen

Karzinome in Mund und Lunge

Nikotinhaltige E-Zigaretten möglicherweise krebserregend

Das könnte Sie auch interessieren
Was die MS-Behandlung auszeichnet

© Suphansa Subruayying | iStock

Lebensqualität

Was die MS-Behandlung auszeichnet

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

© AscentXmedia | iStock

Lebensqualität

Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: AIO-KRK-0424/ass-Registerstudie: Leitlinienadhärenz

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [5]

BRAFV600E-mutiertes mCRC nach systemischer Vortherapie

Registerstudie weist auf Defizite in der Umsetzung der Leitlinienempfehlungen hin

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pierre Fabre Pharma GmbH, Freiburg
Abb. 1: Mittlere Veränderung des DAS28-CRP bis Woche 52 gegenüber Ausgangswert (primärer Wirksamkeitsendpunkt)

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [2]

Anti-TNF-Therapie

Erstes Golimumab-Biosimilar erweitert Therapiespielräume bei RA, PsA, axSpA und pJIA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Zielgerichtete Interleukin-23p19-Inhibition

© Oleh / stock.adobe.com

Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen

Zielgerichtete Interleukin-23p19-Inhibition

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Lilly Deutschland GmbH, Bad Homburg v.d.H.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Herzinsuffizienz

HFrEF-Therapie: Was bringen Digitoxin und Vericiguat?

US-Analyse

Was Bewegung bei diesen sieben Krebsarten bringt

Lesetipps
Der Arzt bereitet die epidurale Injektion vor.

© karrastock / stock.adobe.com

Kontroverse um epidurale Injektionen

Spritzen an der Wirbelsäule: Welche Empfehlungen jetzt für die Praxis gelten