Regeln für blauen Dunst in Sachsen
DRESDEN (dür). In Sachsen soll in öffentlich zugänglichen Räumen künftig Rauchen strikt tabu sein. Der vom Sächsischen Landeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf sieht Rauchverbote für Gesundheits-, Bildungs- und Erziehungseinrichtungen, Jugendherbergen, Schulen, Universitäten, Theater, Museen, Behörden und Ämter, Gaststätten, Diskotheken und Heime vor.
Verstöße kosten bis zu 5000 Euro. Ausnahmen soll es zwar geben, aber nur für abgetrennte Räume in Gaststätten. Außerdem sind Ausnahmen für Patienten der Psychiatrie, Palliativmedizin und des Maßregelvollzuges vorgesehen, allerdings immer nur für den Fall, dass ein Rauchverbot dem Therapieziel nicht entgegensteht. Das Gesetz soll im Herbst 2007 in Kraft treten.