S3-Leitlinie: Auch Johanniskraut als erste Therapie

Johanniskraut hat den Sprung in die S3-Leitlinie geschafft. Wirksamkeit und Verträglichkeit waren im vorigen Jahr in einem Cochrane-Review nachgewiesen worden.

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EISENACH (sir). "Zur Behandlung einer akuten mittelgradigen depressiven Episode soll Patienten eine medikamentöse Therapie mit einem Antidepressivum angeboten werden." So wird es in der neuen "S3-Leitlinie/Nationale Versorgungsleitlinie zur unipolaren Depression" stehen, und weiter: "Wenn bei leichten oder mittelgradigen Episoden eine Pharmakotherapie erwogen wird, kann bei Beachtung der spezifischen Nebenwirkungen und Interaktionen ein erster Therapieversuch auch mit Johanniskraut unternommen werden."

Dass Johanniskraut damit in eine Reihe mit synthetischen Antidepressiva gestellt oder ihnen sogar vorangestellt wird, verdankt es seiner guten Wirksamkeit und Verträglichkeit. Beides wurde 2008 in einem Cochrane-Review nachgewiesen, der 18 placebokontrollierte und 17 verumkontrollierte klinische Studien mit Johanniskrautpräparaten umfasste. Die Studien dauerten vier bis zwölf Wochen und schlossen insgesamt fast 5500 Patienten mit "major depression" ein.

"Die Johanniskraut-Präparate waren Placebo eindeutig überlegen", erinnerte Professor Hans-Jürgen Möller bei einer Veranstaltung des Unternehmens Steigerwald in Eisenach. Sie hätten eine ähnliche Wirkung wie synthetische Standard-Antidepressiva, würden jedoch besser toleriert. Das wurde auch an den Drop-out-Raten der Studienteilnehmer sichtbar: Mit modernen Serotonin-Wiederaufnahmehemmern (SSRI) waren sie zweimal, mit älteren Antidepressiva sogar viermal so hoch wie mit Johanniskrautpräparaten.

"Johanniskraut ist in Dosierungen für Patienten mit mittelschweren Depressionen seit April verschreibungspflichtig", ergänzte der Experte aus München. "Aber nur, weil diese Patienten in ärztliche Betreuung gehören."

Die S3-Leitlinie soll beim DGPPN-Kongress Ende November in Berlin vorgestellt werden.

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