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Schlaganfall mit Parese: Da ist Thromboseschutz nötig!

NEU-ISENBURG (ikr). Patienten mit akutem Schlaganfall und Beinparese brauchen einen medikamentösen Schutz vor Thrombosen. Denn mittlerweile ist klar: Sie gehören wie Patienten mit Hüft-Op zur Hochrisikogruppe. In der neuen S3-Leitlinie ist das jetzt berücksichtigt.

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Schlaganfallpatienten neigen wie Operierte zu Thrombosen.

Schlaganfallpatienten neigen wie Operierte zu Thrombosen.

© Foto: Photodisc

"Wir wissen mittlerweile aus Studien, dass auch viele Patienten ohne chirurgische Eingriffe ein hohes Risiko für venöse Thromboembolien haben und daher eine effektive Prophylaxe benötigen", so der Koordinator der Leitlinie Professor Albrecht Encke.

Ein hohes Risiko für venöse Thromboembolien (VTE) haben gemäß der neuen Leitlinie nicht nur Patienten mit größeren Eingriffen an Hüft- und Kniegelenk, sondern zum Beispiel auch Patienten mit akutem Schlaganfall und Beinparese sowie Patienten mit einer akut dekompensierten, schweren COPD mit Beatmung. Bei solchen Patienten beträgt das Risiko für eine proximale Beinvenenthrombose 10 bis 30 Prozent und das Risiko für ein distales Ereignis dieser Art 40 bis 80 Prozent.

Zur VTE-Prophylaxe empfehlen die Experten um Encke außer Basismaßnahmen wie Frühmobilisation und Bewegungsübungen auch eine medikamentöse Therapie, etwa mit Heparinen oder Fondaparinux. Zusätzlich könnten physikalische Maßnahmen wie das Tragen medizinischer Thrombose-Prophylaxe-Strümpfe erfolgen. Dieses Vorgehen wird auch bei Patienten mit mittlerem TVT-Risiko empfohlen, das heißt mit einem Risiko für eine proximale Beinvenenthrombose von 1 bis 10 Prozent. In diese Gruppe gehören etwa Patienten mit akuter Herzinsuffizienz (NYHA III/IV) sowie solche mit Infektion oder akut-entzündlicher Erkrankung mit strikter Bettlägerigkeit. Haben sie zusätzlich ein mittelmäßiges bis hohes dispositionelles Risiko, etwa aufgrund eines hohen Alters oder Adipositas, sind auch sie als Patienten mit hohem TVT-Risiko einzustufen.

Lesen Sie dazu auch den Hintergrund: "Nach dem Klinikaufenthalt darf keine Lücke in der Thrombose-Prophylaxe entstehen"

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Bessere Zeiten für Thromboseschutz

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