Schweinegrippe-Serum: Wer übervorteilt wen?

Der "Geheimvertrag" zum Pandemie-Impfstoff hat die Debatte um die Haftung des Herstellers neu entfacht.

Julia FrischVon Julia Frisch Veröffentlicht:

"Pharmakonzern übervorteilt Berlin", titelte am Montag das "Handelsblatt". Gegenstand des Berichts sind die Verträge, die zwischen dem Pharmaunternehmen GlaxoSmithKline (GSK) sowie dem Bund und den Ländern Ende 2007 geschlossen wurden. Vergangene Woche tauchten trotz Geheimhaltungsklauseln Kopien des Abkommens im Internet auf. Die Verträge regeln die Konditionen für die Bereitstellung eines Pandemie-Impfstoffes der zweiten Generation für maximal 50 Prozent der Bevölkerung. Damals hatten alle Beteiligten noch die Vogelgrippe-Gefahr vor Augen.

In einem der Verträge, 19 Seiten lang, werden unter anderem auch die Haftungsfragen geregelt. Das "Handelsblatt" folgert aus den Kautelen, dass die Risiken für die Impfung einseitig auf den Bund und die Länder verlagert werden. Oder, wie es knackig in einer Bildunterschrift heißt: "Optimale Gewinnchance bei minimalem Haftungsrisiko."

Für bekannte Risiken muss der Hersteller einstehen

Dass der Staat in den Verträgen über den Tisch gezogen wurde, sieht Rechtsanwalt Dr. Gerhard Nitz von der Berliner Kanzlei Dierks und Bohle nicht. In dem Abkommen ist festgehalten, dass GSK "die Verantwortung für Wirksamkeit und Verträglichkeit der gelieferten Impfstoffe nur in dem Umfang übernehmen kann, wie dies in der SPC (der späteren Fachinformation, d. Red.) enthalten ist". Der Grund dafür wird vorangestellt: Wegen der besonderen Situation im Pandemiefall lägen weder umfangreiche klinische Daten noch Erfahrungen mit dem Pandemie-Impfstoff vor.

Arztrechtler Nitz erklärt, was die Haftungsregelungen in dem Vertrag bedeuten. "GSK haftet nur für Risiken, die bis zum Zulassungsverfahren bekannt geworden sind." Für Risiken oder Schäden, die erst danach auftreten und demnach nicht im Zulassungsverfahren niedergelegt werden, hafte dagegen GSK nicht. Die Länder müssen das Unternehmen in diesen Fällen von der Haftung freistellen.

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Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Schweinegrippe: Staat in der Verantwortung

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