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Pflegekompetenzgesetz

Seltene Erkrankungen: Ein Fall für die Advanced Practice Nurse?

Mit dem Pflegekompetenzgesetz könnte sich die Betreuung von Menschen mit Seltenen Erkrankungen spürbar verbessern. In enger Anbindung an spezialisierte Zentren könnten Advanced Practice Nurses wichtige Aufgaben bei der Koordinierung medizinischer Leistungen und der kontinuierlichen Betreuung der Patienten wahrnehmen.

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Hilfe zur Selbsthilfe und Unterstützung im Dschungel der Sozialleistungen: auch dies ist eine Aufgabe der Advanced Practice Nurses. (Motiv mit Fotomodellen)

Hilfe zur Selbsthilfe und Unterstützung im Dschungel der Sozialleistungen: auch dies ist eine Aufgabe der Advanced Practice Nurses. (Motiv mit Fotomodellen)

© peopleimages.com / stock.adobe.com

Berlin. Trotz inzwischen erfolgreicher Etablierung von medizinischen Zentren für Seltene Erkrankungen (ZSE) mangelt es derzeit noch an verlässlichen Versorgungsstrukturen und an Koordination in der wohnortnahen Versorgung von Patienten mit Seltenen Erkrankungen. Selbsthilfegruppen berichten von erheblichen Schwierigkeiten bei der Versorgung mit geeigneten Heil- und Hilfsmitteln und beim Zugang zu sozialrechtlichen und psychosozialen Leistungen jenseits des SGB V.

Eine Lösungsoption könnte, so Dr. Bernadette Klapper vom Deutschen Berufsverband für Krankenpflege bei einem Symposion der Eva Luise Köhler-Stiftung in Berlin die Übernahme des Berufsbildes der Advanced Practice Nurses (APN) sein. Geplant ist dies im Rahmen des Pflegekompetenzgesetzes, für das das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Dezember 2023 bereits Eckpunkte vorgelegt hat. Mehrfach hatte das BMG angekündigt, einen entsprechenden Referentenentwurf bis zur Sommerpause vorzulegen.

Hilfsmittel könnte die APN verordnen

Laut den BMG-Eckpunkten soll die APN unter Einbeziehung der Community Health Nurse nach internationalen Vorbildern etabliert werden und perspektivisch erweiterte Befugnisse abhängig von den erworbenen Kompetenzen erhalten. Vorgesehen ist ein Berufsabschluss auf Master-Niveau, der zur eigenverantwortlichen und selbstständigen Ausübung der Heilkunde befähigt. Aufgrund der im Studium erworbenen Qualifikation soll die APN befugt sein, häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel und auch bestimmte Arzneimittel zu verordnen.

Für dieses neue Berufsbild sieht Klapper auch bei der kontinuierlichen Versorgung von Patienten mit Seltenen Erkrankungen eine wichtige Funktion. Denn der Verlauf dieser derzeit meist nicht heilbaren Krankheiten sei von wechselnden Phasen, Verunsicherung der Patienten und ihren Angehörigen, wiederkehrendem Anpassungsbedarf und hoher Komplexität der therapeutischen Maßnahmen bestimmt, die einer Koordination medizinischer-therapeutischer Spezialisten und weitergehender Sozialleistungen bedürfen. Die APN könne darüber hinaus Patienten und ihre Angehörigen zu verbessertem Selbstmanagement im Umgang mit der Krankheit anleiten.

Die Etablierung des neuen Berufsbildes und der dazu notwendigen Master-Studiengänge wird allerdings wohl etliche Jahre dauern und nach Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums ein mehrstufiger Prozess sein. Daher ist geplant, qualifizierten Pflegefachpersonen, die die Voraussetzungen, zum Beispiel Hochschulreife, erfüllen, in den nächsten Jahren verstärkt im Ausland einen entsprechenden Master-Studiengang absolvieren zu lassen. Nach den Eckpunkten ist dazu ein Stipendienprogramm vorgesehen. (HL)

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