Begleitetes Sterben
Suizidassistenz gewinnt Bedeutung in deutschen Hausarztpraxen
Bei einer konstant steigenden Lebenserwartung nimmt auch die Zahl derjenigen zu, die sich ein selbstbestimmtes Lebensende wünschen. Wie Kolleginnen und Kollegen mit dem Wunsch nach einer Suizidassistenz umgehen, dafür gab es beim DEGAM-Kongress praktische Tipps.
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Viele Gespräche, sich viel Zeit nehmen – das setzt eine Suizidassistenz voraus.
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Göttingen. Das Thema Suizidassistenz nimmt für Hausärztinnen und Hausärzte in ihren Sprechstunden zunehmend Raum ein. Das wurde beim Kongress der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (DEGAM) in Göttingen gleich doppelt deutlich. Zum einen deshalb, weil das Interesse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Kapazität des Vortragsraumes überstieg.
Zum anderen stellte Dr. Luise Farr vom Universitätsklinikum Jena Daten aus der kleinen Studie HAPASS vor, die zum Inhalt hat, hausärztliche Perspektiven auf den assistierten Suizid zu untersuchen. Den Studienergebnissen zufolge hatten 18 von 19 befragten Hausärzten bereits eine Anfrage in einem Patientengespräch, das sich um das Thema Suizidassistenz drehte.
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Angst vor dem Verlust der Selbstständigkeit
Hauptmotiviation dabei, betonte Farr: Die Sorge vor dem drohenden oder tatsächlichen Verlust der Autonomie und Selbstständigkeit sowie ein hohes Alter der Betroffenen, die Diagnose Krebs oder eine neurologische Erkrankung.
Farr war an der S1-Leitlinie „Umgang mit dem Wunsch nach Suizidassistenz in der hausärztlichen Praxis“ (AWMF-Registernummer 053-063) beteiligt, die noch bis nächstes Jahr gültig ist und im Oktober 2026 von der interdisziplinären S2k-Leitlinie „Umgang mit Anfragen nach Assistenz bei der Selbsttötung“ (AWMF-Registernummer 096-001) abgelöst werden soll. Für den Kontext: Im Jahr 2025 wurden bundesweit 1.200 Suizidassistenzen durchgeführt.
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Ebenfalls an der Leitlinie beteiligt war Hausarzt Dr. Ilja Karl aus Arendsee, Sachsen-Anhalt, der seinen Kolleginnen und Kollegen praktische Tipps gab, wie zu verfahren ist, wenn Patientinnen und Patienten in der Sprechstunde nach assistiertem Suizid fragen. Äußert ein Patient einen Wunsch nach Hilfe beim Suizid, so sollte zunächst graduiert werden, ob eine sofortige Intervention nötig ist. Hierfür bietet sich das Kriseninterventionssystem BELLA an.
Unbedingt die Nachsorge bedenken!
Danach ist zu klären, ob die Freiverantwortlichkeit des Patienten gegeben ist. Das sollte in mehreren Gesprächen abgefragt werden inklusive Motivation, Alternativen und unter Umständen unter Einbeziehung psychiatrischer Hilfe. Ist der Sterbewunsch dauerhaft und gefestigt, können Kolleginnen und Kollegen gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten die Einzelheiten und den Ablauf besprechen, etwa welche Methode zum Einsatz kommt (meist eine Infusion mit Trapanal), welcher Zeitraum sinnvoll ist und ob Angehörige einbezogen werden sollten.
Gleichzeitig sollte auch die Nachbereitung ins Auge gefasst werden, nicht nur der Hinterbliebenen, sondern auch die des Praxis-Teams, betonte Karl. Er verwies hierbei auf etablierte Qualitätszirkel zu diesem Thema, auf Kolleginnen und Kollegen, die sich womöglich bereits mit diesem Thema beschäftigen sowie auf die ambulante Ethikberatung.




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