Schmerztherapie

Therapie mit Cannabis auf dem Prüfstand

Einen ersten Bericht aus der Begleiterhebung zur Cannabis-Arzneimitteltherapie hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vorgelegt.

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Bonn. Cannabisarzneimittel werden hierzulande bevorzugt für Schmerzpatienten eingesetzt: Knapp 70 Prozent der mit Cannabinoiden behandelten Patienten erhalten die Fertigarzneimittel, Rezepturen und Extrakte in dieser Indikation, so das Ergebnis einer Zwischenauswertung der seit 2017 vorgeschriebenen Begleiterhebung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

In der Gruppe aller Schmerzpatienten wird bei jeweils etwa einem Drittel der gemeldeten Fälle eine deutliche und eine moderate Besserung der Schmerzsymptomatik berichtet, bei 28 Prozent blieben die Beschwerden unverändert, bei 2 Prozent trat eine Verschlechterung ein, berichten Dr. Peter Cremer-Schaeffer und Kollegen vom BfArM. Sie hatten über 3100 Datensätze ausgewertet (Schmerz 2019; 33:415-423).

Daten mit Vorsicht zu genießen

Meist erhielten die Patienten weitere Analgetika – Schmerztherapeuten empfehlen die Verordnung von Cannabinoiden stets als Zusatz zur bestehenden Schmerztherapie. Bei den über länger als ein Jahr mit Cannabisarzneimitteln therapierten Patienten gaben 95 Prozent eine moderate bis deutliche Verbesserung an.

Allerdings könnten Aussagen zur Wirksamkeit „nur mit aller Vorsicht getroffen werden“, schreiben Cremer-Schaeffer und Kollegen mit Verweis auf den nichtinterventionellen Charakter der Erhebung. Die Daten seien weder überprüfbar noch könnten aufgrund der Anonymisierung fehlende Daten nachgefordert werden.

Cannabisblüten werden vor allem Jüngeren verordnet

Mit einem Anteil von 64 Prozent war Dronabinol das am häufigsten verordnete Cannabisarzneimittel für Schmerzpatienten. 21 Prozent erhielten Cannabisblüten. Die Autoren heben hervor, dass Cannabisblüten vor allem Jüngeren und Männern verordnet werden. Zudem hätten nur 20 Prozent von ihnen bereits eine Vortherapie und in 43 Prozent der Fälle keine Begleittherapie erhalten. Dies gebe zu denken, da eine Monotherapie mit Blüten „wenig erfolgversprechend“ sei.

Häufigste unerwünschte Wirkungen der gemeldeten Cannabisverordnungen waren Müdigkeit und Schwindel, seltener auch Übelkeit, Mundtrockenheit und Aufmerksamkeitsstörungen. (ner)
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Kommentare
Daniela Joachim 28.07.202011:59 Uhr

Der Bericht, auf den sich dieser Artikel bezieht, ist aus 2019! Warum wird das jetzt noch mal veröffentlicht, wo es längst an der Zeit wäre, seitens des BfArM einen zweiten Bereicht herauszugeben?

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