KOMMENTAR

Verbote sind keine Lösung

Von Christiane Inholte Veröffentlicht:

Der Alkohol hat kürzlich ein jugendliches Todesopfer gefordert. Das ist Anlass genug, nach Lösungen zu suchen. Ob ein Alkoholverbot vor dem 18. Lebensjahr das Problem beheben wird, ist jedoch stark zu bezweifeln.

Natürlich wären Minderjährige dann pro forma durch ein solches Gesetz geschützt. Es stellt sich aber die Frage, warum derzeit auch unter 16-Jährige so leicht an Alkohol kommen, obwohl der Verkauf und Ausschank von Alkoholika an diese Altersgruppen gesetzlich verboten ist. Bereits heute müssten sie vor Alkoholexzessen eigentlich geschützt sein.

Die Anhebung der Altersgrenze wäre zwar eine Lösung - allerdings eine sehr einfache. Eher können etwa Werbeverbote oder Preisanhebungen etwas bewirken. Jedoch müssen dann auch wir Erwachsene bereit sein, den Preis zu zahlen und uns harten politischen Diskussionen zu stellen.

Lesen Sie dazu auch den Hintergrund: "Kinder und Jugendliche, die viel Alkohol vertragen, haben ein hohes Risiko, später alkoholkrank zu werden."

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Potenzielle Schäden durch eine Influenza-Infektion an verschiedenen Organsystemen

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3, 17–19]

Impfen und Herzgesundheit

Mehr als nur Grippeschutz: Warum die Influenza-Impfung bei Menschen mit kardiovaskulären Erkrankungen so wichtig ist

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Zielgerichtete Interleukin-23p19-Inhibition

© Oleh / stock.adobe.com

Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen

Zielgerichtete Interleukin-23p19-Inhibition

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Lilly Deutschland GmbH, Bad Homburg v.d.H.
Abb. 2: ADA und nAb unter AVT05 und Referenz-Golimumab bis Woche 16

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Colitis ulcerosa

Das erste Golimumab-Biosimilar erweitert die Therapieoption bei entzündlichen Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein todkranker Patient liegt in einem Bett auf der Palliativstation im Krankenhaus.

© ARMMY PICCA / stock.adobe.com

Palliativregisteranalyse

Menschen mit Krebs: Viel Schmerz am Lebensende