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Kommentar zum Impfen

Verpasste Chancen

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Gerade hat der Bundestag das Präventionsgesetz verabschiedet, da erwägt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) eine Impfpflicht für Kinder. Der Grund ist ernst: Die Zahl der Masernfälle nimmt zu, das Ziel, diese Krankheit zu eliminieren, wird Deutschland zum wiederholten Male verfehlen.

Allerdings: Nicht alles, was vernünftig ist, muss gesetzlich geregelt sein. Die immer noch sehr unterschiedlichen Impfraten in Ost- und Westdeutschland zeigen vielmehr, dass es verschiedenartigeAttitüden und Kulturen beim Impfverhalten gibt, die sich über Jahrzehnte entwickelt und in der Bevölkerung verfestigt haben. Ein neuer Paragraf wäre wahrscheinlich nur Gesetzeslyrik - unwirksam.

Dass es anders geht, zeigen Hausärzte und AOK in Baden-Württemberg. Dort sind im Hausarztvertrag Boni bei Erreichen bestimmter Impfquoten vereinbart. Das ist eine Option - unter vielen.

Das Manko in Deutschland ist, dass es unterhalb gesetzlicher Normen keine konsentierte und konsequente Impfstrategie gibt: Laissez faire bei vielen Ärzteorganisationen, Beliebigkeit bei den meisten Krankenkassen, Sonntagsreden bei Landesgesundheitspolitikern.

Wirklich aktiv ist nur jener berühmte Finger, der auf "die anderen" zeigt.

Lesen Sie dazu auch: Masern: Bahr erwägt jetzt eine Impfpflicht

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Kommentare
Günter Löffelmann 04.07.201308:11 Uhr

Boni als Anreize für eine medizinische Empfehlung?

Ich finde es merkwürdig, wenn Ärzte Boni dafür erhalten, dass sie Patienten zu einer bestimmten Therapieentscheidung bewegen. Von meinem Arzt wünsche ich mir, dass er seine Empfehlungen auf der Grundlage von Evidenz und persönlicher Erfahrung ausspricht - und nicht, weil er Anreize irgendwelcher Art erhält. Nur Wunschdenken?

Prof. Dr. Ulrich Heininger 03.07.201320:02 Uhr

Vollständiger Impfschutz nach den STIKO-Empfehlungen als Voraussetzung für den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche

Impfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen der primären Prävention von Infektionskrankheiten. Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin hat sich über ihre Kommission für Infektionskrankheiten und Impffragen bereits vor 4 Jahren (!) (siehe www.dakj.de -> Stellungnahmen) dazu geäussert:
Die Kommission fordert

1) die Bundesregierung auf, das Infektionsschutzgesetz dahingehend weiter zu entwickeln, dass der Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung nur dann zulässig ist, wenn Kinder und Jugendliche über einen altersgemäß vollständigen Impfschutz zumindest gegen die unmittelbar von Mensch zu Mensch übertragbaren Infektionskrankheiten Diphtherie, Pertussis, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis B, Poliomyelitis, Meningokokken Gruppe C, Masern, Mumps, Röteln und Varizellen nach den Empfehlungen der STIKO verfügen, sofern keine Kontraindikationen bestehen,

2) die Länder auf, zur Verbesserung des Impfschutzes in ihren Gesetzen zur institutionellen Betreuung in Kindertageseinrichtungen einheitliche Regelungen zur verbindlichen ärztlichen Überprüfung des Impfstatus und Hinwirken auf Komplettierung vor der Aufnahme sowie zur Dokumentation des Impfschutzes in den Einrichtungen aufzunehmen,

3)die Länder auf, die Aufklärung der Eltern über Infektionskrankheiten und altersgerechten Impfschutz nach § 34 Infektionsschutzgesetz flächendeckend und kontinuierlich umzusetzen, Eltern auf ihre Verantwortung hinzuweisen, die sie durch die Impfung des Kindes für ihr Kind und das Gemeinwohl übernehmen und auf eine konsequente Durchführung der Standardimpfungen hinzuwirken,

4) die Landesärztekammern auf, den Beschluss des 109. Deutsche Ärztetages 2006 umzusetzen und rechtliche Schritte gegen Ärztinnen und Ärzte einzuleiten, die mit ihrem Verhalten gegen das Gebot der ärztlichen Sorgfalts- und Qualitätssicherungspflicht verstoßen,

5) die Eltern auf, das Recht der elterlichen Sorge zum Wohl des Kindes auszuüben und ihr Kind durch Impfungen vor vermeidbaren schweren Infektionskrankheiten zur schützen.

Schön, dass die snun endlich gehört wird.
Prof. Dr. Ulrich Heininger, Sprecher der Kommission

Dr. Wolfram Hartmann 03.07.201316:01 Uhr

Bisher waren alle Strategien zur Ausrottung der Masern in Deutschland wenig erfolgreich

Auch die Regelungen im HzV-Vertrag in BW haben nicht dazu geführt, dass wir bei den von der STIKO empfohlenen Impfungen die für eine Ausrottung impfpräventibler Erkr Ankunft ein notwendige Durchimpfungsrate von wenigstens 95% der Bevölkerung erreichen. Gerade in BW sind die Durchimpfungsraten wegen eines überdurchschnittlich hohen Anteils an Impfskeptikern niedriger als anderswo. Andere Länder haben uns gezeigt, dass man mit einer Impfpflicht als Voraussetzung für den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder diese immer wieder schwer verlaufenden Erkrankungen wirksam ausrotten kann. Daher unterstützt d Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte diesen Vorstoß des Ministers nachdrücklich.
Dr. Wolfram Hartmann,
Präsident des BVKJ
Köln

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