Hinweis der AkdÄ

Vorsicht bei Absetzen von Denosumab bei Osteoporosepatienten

Nach Absetzen von Denosumab zur Behandlung einer Osteoporose kann es zu einem Knochendichteverlust kommen, der in einigen Fällen mit Frakturen einhergeht. Darauf weist die AkdÄ hin.

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BERLIN. Denosumab ist in einer niedrigeren Dosierung (Prolia®) zugelassen zur Behandlung der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen mit erhöhtem Frakturrisiko sowie zur Behandlung von Knochenschwund im Zusammenhang mit Hormonablation bei Männern mit Prostatakarzinom und erhöhtem Frakturrisiko. In einer höheren Dosierung (Xgeva®) ist es indiziert zur Prävention von skelettbezogenen Komplikationen (wie zum Beispiel pathologischen Frakturen) bei Erwachsenen mit Knochenmetastasen aufgrund solider Tumoren.

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) weist nun aktuell darauf hin ,dass es nach Absetzen von Denosumab zur Behandlung einer Osteoporose zu einem Knochendichteverlust kommen kann, der in einigen Fällen mit Frakturen einhergeht. Derzeit sei aber unklar, ob die Knochendichte lediglich auf die Ausgangssituation vor Behandlungsbeginn zurückfalle oder es sogar zu einer überschießenden Gegenreaktion mit vermehrtem Knochenabbau komme.

Werde Denosumab abgesetzt, sollte daher die Knochendichte im Verlauf überprüft und eine Behandlung mit Bisphosphonaten in Betracht gezogen werden. Zur antiresorptiven Therapie bei Osteoporose seiend orale Bisphosphonate (z. B. Alendronsäure) Mittel der Wahl, erinnert die AkdÄ. Bei der Entscheidung für eine Behandlung mit Denosumab sollte generell die derzeit unklare Situation hinsichtlich des Vorgehens bei Absetzen berücksichtigt und die Patienten entsprechend aufgeklärt werden. (eb)

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