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Arzneimittelkommission warnt

Vorsicht bei Hefepäparaten für Schwerkranke

Zubereitungen mit speziellen-Hefezellen (Saccharomyces boulardii) sollten bei Schwerkranken, etwa bei Durchfällen, nicht eingesetzt werden. Die Liste der Kontraindikationen wurde entsprechend aktualisiert.

Veröffentlicht:

BERLIN. Arzneimittel mit dem wirksamen Bestandteil Saccharomyces boulardii (Saccharomyces cerevisiae HANSEN CBS 5926) enthalten lebensfähige Hefezellen und sind zugelassen zur Vorbeugung und symptomatischen Behandlung verschiedener Formen von Diarrhöen. Einige Arzneimittel sind zudem zugelassen zur begleitenden Behandlung chronischer Formen der Akne.

Wie die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) nun mitteilt, hat der Zulassungsinhaber in einem Rote-Hand-Brief über neue Kontraindikationen informiert. Der Grund: Unter Behandlung mit Saccharomyces boulardii sind in seltenen Fällen Fungämien aufgetreten. Bei schwerkranken Patienten kam es zu Todesfällen.

Das sind die Kontraindikationen:

  • Saccharomyces boulardii-enthaltende Arzneimittel sind jetzt auch kontraindiziert bei schwerkranken oder immunsupprimierten Patienten. Bei Patienten mit zentralem Venenkatheter waren sie bereits kontraindiziert.
  • Es besteht das Risiko, dass Menschen in unmittelbarer Nähe von Patienten, die mit Saccharomyces boulardii behandelt werden, mit den Mikroorganismen kontaminiert werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt daher selbst bei der Handhabung dieser Arzneimittel in Gegenwart von schwerkranken oder immunsupprimierten Personen sowie Patienten mit zentralem Venenkatheter oder peripherem Katheter.
  • Für medizinisches Personal gilt: Um eine Kontamination über Hände oder Raumluft zu vermeiden, dürfen die Beutel und Kapseln nicht in Krankenzimmern geöffnet werden. Das Personal sollte während der Handhabung Handschuhe tragen, diese anschließend entsorgen und sich gründlich die Hände waschen. (run)
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