Provokationstest mit Arzneien

Wann tun, wann lassen?

Ist ein Provokationstest zur Abklärung einer Medikamentenüberempfindlichkeit unverzichtbar oder überflüssig? Angesichts einer möglichen Gefährdung des Patienten durch eine Arzneimittelprovokation sollte der Einsatz wohlüberlegt sein.

Von Angelika Bauer-Delto Veröffentlicht:
Ist eine Provokation nicht durchführbar, sollte eine mögliche Arzneimittelüberempfindlichkeit im Allergiepass dokumentiert werden.

Ist eine Provokation nicht durchführbar, sollte eine mögliche Arzneimittelüberempfindlichkeit im Allergiepass dokumentiert werden.

© Farina3000/stock.adobe.com

WIESBADEN. Bei Verdacht auf eine Arzneimittelüberempfindlichkeit ist eine Abklärung wichtig, um durch einen Ausschluss unnötige therapeutische Einschränkungen zu vermeiden, bei einer Identifizierung des Auslösers aber eine entsprechende gezielte Karenz gewährleisten zu können. "Ein Provokationstest ist nicht immer nötig", betonte Professor Knut Brockow von der Hautklinik am Biederstein, Technische Universität München beim 12. Deutschen Allergiekongress.

Oft schließe bereits eine sorgfältige Anamnese, insbesondere die Berücksichtigung des Zeitfensters, in dem die Reaktion auftrat, eine Arzneimittelüberempfindlichkeit aus. In anderen Fällen kann die Diagnose dagegen klinisch eindeutig gestellt werden, so dass ebenfalls auf eine Provokation verzichtet werden kann (Allergo J Int 2015; 24: 94-105).

Nutzen-Risiko-Abwägung

Nur wenn eine Arzneimittelüberempfindlichkeit möglich oder wahrscheinlich sei, komme eine Provokation in Frage, sagte Brockow in Wiesbaden. Diese sei jedoch nicht ungefährlich. Der Einsatz sollte daher erst nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen.

Ob ein Provokationstest mit Medikamenten sinnvoll und sicher ist, sei abhängig von der Art der klinischen Reaktion und dem verdächtigten Arzneimittel, sagte Professor Axel Trautmann vom Allergiezentrum Mainfranken, Universitätsklinikum Würzburg. Häufigste klinische Anzeichen von Überempfindlichkeitsreaktionen auf Arzneimittel sind entweder ein makulopapulöses Exanthem oder eine Urtikaria. Zudem können ausgeprägte subjektive Beschwerden wie Schwindel, Schweißausbrüche, Herzklopfen oder Übelkeit auftreten. "Nach negativen Haut- und Labortests, die aber häufig gar nicht verfügbar oder nicht aussagekräftig sind, werden bei diesen Reaktionstypen zur Abklärung Provokationstestungen benötigt, die bei entsprechender Patientenauswahl nur mit einem geringen Risiko einhergehen", betonte Trautmann.

Bei Fieber auf Test verzichten

Insbesondere bei verdächtigten Arzneimitteln, die mit großer Wahrscheinlichkeit erneut therapeutisch notwendig werden können, sollte die Verträglichkeit oder die Allergiediagnose durch einen Provokationstest gesichert werden. Dazu zählen Penicilline und Cephalosporine, nichtsteroidale Analgetika, Lokalanästhetika, Clindamycin, Impfstoffe und Fluorchinolone. Sind jedoch nach einer Medikamentengabe generalisierte Pusteln, Hautblasen, Mundschleimhauterosionen, Fieber, eine arzneimittelinduzierte Nephritis oder Hepatitis oder schwere anaphylaktische Reaktionen aufgetreten, sollte man auf einen Provokationstest verzichten oder diesen allenfalls in einem spezialisierten Zentrum durchführen, empfahl Trautmann.

Das gelte besonders für Testungen mit bestimmten Arzneimitteln wie Sulfamethoxazol, Dapson, Phenytoin, Carbamazepin, Allopurinol, Metamizol und Virustatika wie Abacavir, Nevirapin und Efavirenz, die häufiger mit schweren klinischen Reaktionen assoziiert sind. Ist eine Provokation nicht durchführbar, sollte im Allergiepass eine mögliche Arzneimittelüberempfindlichkeit dokumentiert und eine Karenz empfohlen werden.

Panikattacke statt Allergie

Die Bedeutung der Provokationstestung verdeutlichte Trautmann anhand von Fallbeispielen: So konnte beispielsweise ein positiver Provokationstest – nach negativer Hauttestung – bei urtikariellen Beschwerden nach der Einnahme von Acetylsalicylsäure die Diagnose einer ASS-induzierten Urtikaria bestätigen. Im Falle eines Patienten, bei dem es im Rahmen einer Zahnbehandlung zu Schwindel, Luftnot, Schweißausbrüchen und weiteren subjektiven Beschwerden gekommen war, konnte dagegen eine negative Provokation eine Arzneimittelreaktion auf Articain ausschließen; es liegt nahe zu vermuten, dass eine Panikattacke für die Symptomatik verantwortlich war.

Das sind klinische Anzeichen von Überempfindlichkeitsreaktionen:

  • ein makulopapulöses Exanthem oder
  • eine Urtikaria sowie
  • ausgeprägte subjektive Beschwerden wie Schwindel, Schweißausbrüche, Herzklopfen oder Übelkeit.
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