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Schweinegrippe-Impfung

Wer haftet für Impfschäden?

Senatsgesundheitsverwaltung stellt klar, dass sie sich Haftungsansprüchen nicht entziehen will.

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Berliner Senatsgesundheitsverwaltung wird ein Vertrauensbruch gegenüber den Impfärzten vorgeworfen, die 2009 an den Impfungen gegen Schweinegrippe mitgewirkt haben.

Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Abgeordnetenhaus, Dr. Wolfgang Albers (Linke), hat eine parlamentarische Anfrage gestellt, ob es zutreffe, dass die Senatsgesundheitsverwaltung versuche, sich möglichen Haftungsansprüchen zu entziehen.

Diesen Vorwurf hatte das Berliner KV-Blatt im März geäußert. Dort hieß es, das Land Berlin wolle von seiner Mithaftung für einen möglichen Impfschaden nichts wissen. Dieser Darstellung hat die Senatsgesundheitsverwaltung im April jedoch widersprochen.

Beim Landgericht Berlin haben zwei Patienten wegen Folgen der Schweinegrippe-Impfung auf Schadensersatz geklagt. In einem Fall geht es nach Gerichtsangaben um einen Spritzenabszess, im anderen um Lähmungserscheinungen.

Beide Kläger fordern den Angaben zufolge Schadenersatz und die Übernahme der Haftung für weitere Folgen. Die Klagen richteten sich anfangs nur gegen Vertragsärzte, die die Impfungen vorgenommen haben. Infolge eines Hinweisbeschlusses des Landgerichts wurden sie erweitert und richten sich auch gegen das Land Berlin.

Das Gericht hat darauf hingewiesen, dass die beklagten Impfungen "öffentlich-rechtlich geprägt sein dürften", wie die Senatsgesundheitsverwaltung auf die Anfrage antwortet. Dieser Auffassung sei der Rechtsanwalt, der das Land gerichtlich vertrete, entgegengetreten.

Der Senat vertritt die Auffassung, dass zwischen Impfschäden und Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern unterschieden werden müsse. Letzteres sei Zivilrecht, ersteres öffentliches Recht. (ami)

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