Corona-Kompensation

1,3 Milliarden Euro Ausgleich für baden-württembergische Kliniken

(Uni-)Kliniken in Baden-Württemberg haben von Bund und Land Hilfen erhalten. Reha-Häuser sind Teil der Strategie, um Notfallkapazitäten zu erhöhen.

Von Florian Staeck Veröffentlicht:

Stuttgart. Die Krankenhäuser in Baden-Württemberg haben für Leerstände, die durch die Corona-Pandemie bedingt ist, aus Bundesmitteln Kompensationen in Höhe von bisher 981 Millionen Euro aus Bundesmitteln erhalten (Stand 25. September). In dem Betrag sind auch die Aufwendungen für die Beschaffung zusätzlicher Beatmungsgeräte enthalten.

Das geht aus der Antwort des Sozialministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag hervor. Aus Landesmitteln wurden den Krankenhäusern – ohne Universitätskliniken –zusätzlich Finanzhilfen in Höhe von 210 Millionen Euro überwiesen. Diese sollen vor allem die Mehrinvestitionen ausgleichen, die bis Ende September entstanden sind.

Den Unikliniken Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm hat das Land einen Ausgleich für pandemiebedingte Mehrinvestitionen von 77,1 Millionen Euro aus der Rücklage für Haushaltsrisiken zukommen lassen.

Kapazitätserweiterung durch Schalenmodell

Durch ein „Schalenmodell“ hat die Landesregierung bereits im Frühjahr die Kapazitäten der Kliniken im Bedarfsfall erweitert: Die erste Ausbaustufe schließt die 189 Vorsorge- und Reha-Kliniken mit rund 25.000 Betten ein. Davon seien „dem Grund nach“ 10.000 bis 17.000 Betten geeignet, um die Akutversorgung zu erweitern.

Durch eine Kooperationsvereinbarung sind dazu bisher 105 Verträge von 71 Reha-Einrichtungen und Akutkrankenhäusern geschlossen worden. Reha-Einrichtungen hätten bisher vom Bund Ausgleichszahlungen in Höhe von etwa 46 Millionen Euro bekommen. Wie hoch ihre Mindereinnahmen tatsächlich sind, lasse sich gegenwärtig nicht sagen, so das Ministerium.

Sind auch diese Kapazitäten erschöpft, würden in einer zweiten Stufe des „Schalenmodells“ etwa Behelfskrankenhäuser aktiviert. Die nötigen Liegenschaften, etwa Hallen, seien sondiert, mussten „bis dato aber nicht in Anspruch genommen werden“.

Der aktuelle Landeskrankenhausplan enthalte keine ausdrückliche Planung von Intensivbetten. Bei der Überarbeitung des Plans aber würden die im Zuge der Pandemie gewonnenen Erkenntnisse „vollumfänglich einbezogen“, heißt es.

Krankenhausgesellschaft fordert Freihaltepauschalen

Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) forderte angesichts der wieder stark steigenden Erkrankungszahlen eine Rückkehr zu den Freihaltepauschalen. „Damit sich die Krankenhäuser auf die Versorgung der COVID-19-Patienten konzentrieren können, muss ihre Liquidität zu jedem Zeitpunkt sichergestellt sein“, sagte der BWKG-Vorsitzende Detlef Piepenburg.

Zudem fordern die Kliniken, die Personaluntergrenzen sofort auszusetzen. Das würde den Häusern die nötige Flexibilität geben, um möglichst viele COVID-19-Patienten behandeln zu können, heißt es. (fst)

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Antwort der Landesregierung Baden-Württemberg

Notfallpraxen-Schließung erneut Thema im Landtag Baden-Württemberg

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