Fehlerstatistik 2022

93 anerkannte Behandlungsfehler bei der Landesärztekammer Hessen

721 Anträge wegen vermuteter Behandlungsfehler gingen im vergangenen Jahr in Hessens Ärztekammer ein. Die meisten Vorwürfe betrafen die Orthopädie/Unfallchirurgie. Auch die Techniker legt Zahlen vor.

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Die weitaus meisten Vorwürfe von ärztlichen Behandlungsfehlern in Hessen beträfen die Orthopädie/Unfallchirurgie (141). Insgesamt ist die Zahl der ärztlichen Behandlungsfehler in Hessen im vergangenen Jahr deutlich zurückgegangen.

Die weitaus meisten Vorwürfe von ärztlichen Behandlungsfehlern in Hessen beträfen die Orthopädie/Unfallchirurgie (141). Insgesamt ist die Zahl der ärztlichen Behandlungsfehler in Hessen im vergangenen Jahr deutlich zurückgegangen.

© Georg Wendt/dpa

Frankfurt/Main. Von 721 im Jahr 2022 gestellten Anträgen wegen vermuteter Behandlungsfehler hat die Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Hessen 93 als solche anerkannt. Wie die Kammer am Freitag mitteilte, lag die Zahl der Anträge im Jahr zuvor bei 804, wovon 128 als Behandlungsfehler bestätigt wurden.

Eklatante Fehler habe die Gutachter- und Schlichtungsstelle nur selten feststellen können, sagte Kammerpräsident Dr. Edgar Pinkowski: „Bei den vermeidbaren Fehlern handelt es sich zumeist um der hohen Arbeitsbelastung in Klinik und Praxis geschuldete Unaufmerksamkeiten.“ An den im Vergleich zum Vorjahr generell gesunkenen und in einigen Fachgebieten sogar deutlich gesunkenen Fallzahlen ließe sich eine hohe Qualität in Klinik und Praxis ablesen, so Pinkowski.

Die weitaus meisten Vorwürfe hätten die Orthopädie/Unfallchirurgie (141) betroffen, gefolgt von der Inneren Medizin (39), Frauenheilkunde (28), Allgemeinchirurgie (26), Urologie (19) und Kardiologie (18).

TK meldet 517 Verdachtsfälle in Hessen

Auch die Techniker Krankenkasse in Hessen legte am Freitag Zahlen zu Behandlungsfehlern vor. Demzufolge haben 517 Patientinnen und Patienten in Hessen im vergangenen Jahr einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler gemeldet. Davon habe sich im Lauf der Überprüfung etwa jeder dritte Fall „erhärten“ lassen. Die Kasse rechnet aber mit einer hohen Dunkelziffer. Wissenschaftliche Studien gingen für jeden festgestellten Behandlungsfehler von rund 30 weiteren unentdeckten Fällen aus, so die Leiterin der Landesvertretung, Dr. Barbara Voß.

Voß kritisierte eine oft zu lange Verfahrensdauer. So müssten nach Erfahrung der TK bei chirurgischen Behandlungsfehlern Patienten im Schnitt etwa fünf Jahre für ihr Recht kämpfen, bei Geburtsfehlern sogar zehn Jahre.

Die meisten Verdachtsfälle bei der TK betrafen demnach den chirurgischen Bereich (178 Fälle) sowie die Fachrichtungen Zahnmedizin (99), Allgemeinmedizin (70), Geburtshilfe (45) und Orthopädie (19). (bar)

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