Nordrhein-Westfalen

Ab dem 8. März können sich Praxisteams in NRW impfen lassen

Kreis der Impfberechtigten erweitert sich allein um 300.000 Personen aus der ambulanten medizinischen Versorgung.

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Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen können sich bald niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowie das Praxispersonal gegen das Coronavirus impfen lassen. Auch andere Menschen, die laut der Impfverordnung zur Priorisierungsgruppe 2 gehören, sollen sukzessive von den Kommunen ein Impfangebot erhalten: Heilmittelerbringer und Hebammen, Menschen, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst beschäftigt sind, das Personal von Blut- und Plasmaspendediensten sowie das Personal in SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren.

„Wir erreichen hiermit einen weiteren Meilenstein im Kampf gegen das Coronavirus: die breite Impfung der Menschen mit einer hohen Impfpriorisierung“, sagte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Es bleibe die Strategie, insbesondere infektionsgefährdete und verletzliche Gruppen zu impfen. „Unser Ziel neben dem Schutz der Geimpften ist es dabei, den uns zu Verfügung stehenden Impfstoff zügig zu verimpfen.“

Immer mehr Impfberechtigte

Ab dem 8. März stehen die Impfungen weiteren Gruppen offen, darunter Betreuerinnen und Betreuer aus Kitas und Kindertagespflegepersonen, das Lehrpersonal an Grund-, Förder- und Sonderschulen sowie Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgern. Nach Schätzung des Landesgesundheitsministeriums erweitert sich der Kreis der Impfberechtigten insgesamt um mehr als 750 .000 Personen, darunter 300 .000 aus dem ambulanten medizinischen Bereich. Ab Ende März sollen Personen mit einer Vorerkrankung im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung ein Impfangebot erhalten.

Laumann kündigte an, dass in den nächsten Wochen zudem die Immunisierung von schwer pflegebedürftigen Personen in der eigenen Häuslichkeit beginnen soll, und zwar entweder über die Ärzte der Impfzentren oder über Hausärzte. In einem Modellprojekt sollen zunächst 18 .000 Menschen im Pflegegrad 5 geimpft werden. (iss)

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