Honorarvereinbarung in Sachsen erzielt

Ambulante ärztliche Leistungen: Rund 80 Millionen Euro mehr für Sachsens Ärzte

KV und Kassen in Sachsen bewerten die jetzige Honorareinigung „als positives Signal für die ambulante ärztliche Versorgung der sächsischen Patientinnen und Patienten“.

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Luftbild des Dresdner Striezelmarkts

Weihnachtsfreude pur auf dem Dresdner Striezelmarkt: Ob Vertreter von KV und Kassen nach ihrer Honorareinigung für 2024 zur Feier des Tages dorthin gegangen sind, ist nicht bekannt.

© picture alliance/dpa | Sebastian Kahnert

Dresden. Die KV Sachsen hat sich mit den gesetzlichen Kassen doch noch über die Finanzierung der ambulanten ärztlichen Leistungen im Jahr 2024 im Freistaat geeinigt. Die Vertragsverhandlungen seien in dieser Woche erfolgreich abgeschlossen worden, teilte die KV Sachsen am Freitag in Dresden mit. Zuvor hatte die KV Sachsen am 4. Dezember die Verhandlungen für gescheitert erklärt. Außerdem hatte sie damals darüber informiert, dass sie das Landesschiedsamt angerufen habe. Nach Informationen der Ärztezeitung war es dazu aber nicht gekommen.

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Nun berichtete die KV Sachsen davon, dass es mit den Kassen nochmalige Verhandlungen gegeben habe. Außerdem teilte die KV mit, sowohl sie selbst als auch die Kassen bewerteten die jetzige Einigung „als positives Signal für die ambulante ärztliche Versorgung der sächsischen Patientinnen und Patienten“.

Die Einigung sehe vor, dass die Vergütung der niedergelassenen Ärzte in Sachsen 2024 um rund 80 Millionen Euro im Vergleich zu 2023 angehoben werde. Die Kassen hatten Anfang Dezember ebenfalls diese Summe genannt und darauf verwiesen, dass die Gesamtsumme der Vergütung der ambulanten ärztlichen Leistungen 2024 in Sachsen bei zirka 2,4 Milliarden Euro liegen werde.

30 Millionen Euro für besonders förderungswürdige Leistungen

Nach Angaben der KV stellen die Kassen etwa 30 Millionen Euro für besonders förderungswürdige Leistungen zur Verfügung. Diese Summe hatten die Kassen Anfang Dezember als freiwillige Leistungen in Aussicht gestellt. Nach Informationen der Ärzte Zeitung drehte sich der Streit zum Schluss um Fördermittel von rund acht Millionen Euro und darum, ob deren Auszahlungen an Bedingungen geknüpft sein sollen oder nicht. Aus der aktuellen Mitteilung der KV Sachsen geht nicht hervor, ob dies nun der Fall ist oder nicht.

In die Summe der 30 Millionen Euro fallen unter anderem Zuschläge für die schmerztherapeutische Versorgung und Leistungen konservativ tätiger Augenärzte. Bei beiden Aspekten sei eine Einigung erreicht worden. Dies stufte die KV Sachsen als „wichtiges Verhandlungsergebnis“ ein. Sächsische Patientinnen und Patienten erhielten damit „weiterhin eine ausreichende und qualitativ hochwertige schmerztherapeutische Behandlung“.

Darüber hinaus seien drei Millionen Euro dafür vorgesehen, dass die KV Sachsen in bislang unterversorgten Regionen neue Versorgungsmodelle initiieren könne. Ein weiteres Ergebnis der Verhandlungen ist den Angaben der KV Sachsen zufolge, dass die finanzielle Unterstützung für Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Gebieten von bisher 9,2 auf 11,7 Millionen Euro im Jahr 2024 „im Interesse der Versorgungssicherheit“ erhöht wird. (sve)

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