Urteil zu Kostenübernahme von Heilmitteln
Eine private Krankenversicherung kann in ihren Vertragsbedingungen festlegen, dass eine Therapie von einem „Behandler“ vorgenommen werden muss. Hintergrund des BGH-Beschlusses war die Frage, ob die PKV Kosten für ein Heilmittel übernehmen muss, wenn der Patient die Behandlung damit zu Hause allein vornimmt.