Die Nr. 2 der GOÄ, die von den Fachangestellten erbracht wird, fristet in vielen Praxen ein kümmerliches Dasein. Auch wenn das Honorar bei Schwellenwertabrechnung (1,8-fach) nur 3,15 € beträgt: Die mögliche Abrechnungshäufigkeit ist darüber nicht zu vergessen.