Die auch im Gesundheitswesen übliche Tarifvertragsklausel, wonach Arbeitsverträge mit Erreichen des Rentenalters automatisch enden, ist rechtmäßig. Das Arbeits-Aus mit derzeit meist 65 Jahren ist keine unzulässige Altersdiskriminierung, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.