"Psychotherapeut" geschützter Name

Veröffentlicht:

OLDENBURG (bü). Die Berufsbezeichnung des "Psychotherapeuten" ist geschützt. Denn sowohl der Psychotherapeut als auch der Psychologe müssen über ein Hochschulstudium verfügen, um diese Bezeichnung führen zu dürfen. Bei der Verwendung des Begriffes "Psychotherapie" bestehe aufgrund der Klangähnlichkeit zu dem geschützten Begriff daher eine Verwechslungsgefahr, urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg.

Auch der Begriff "Traumatherapie" darf in diesem Zusammenhang nicht ohne deutlichen Hinweis auf eine Heilpraktikerausbildung verwendet werden. Denn hierbei handelt es sich um einen eigenständigen Zweig der von approbierten Psychotherapeuten angewandten Therapie. Die Bezeichnung als "Heilpraktiker für Psychotherapie" macht hingegen die Ausübung der Tätigkeit als Heilpraktiker "hinreichend deutlich" und wurde von den Richtern deshalb nicht beanstandet.

Az.: 15 O 1295/08

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Angebot an Hausarztpraxen und Patienten

Neue Regionen für dermatologisches Telekonsil in Sachsen

Geld und Vermögen

Börse: KI-Aktien als Option?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Studie in Hausarztpraxen

Welche Herzgeräusche geben Anlass zur Besorgnis?

Was, wann und wie?

EGFR-mutiertes NSCLC: Was für Diagnostik und Therapie wichtig ist

Lesetipps
Medikamenten Rezept auf dem Schreibtisch einer Arzt Praxis

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Langfinger unterwegs

KV Sachsen warnt vor Rezeptdiebstählen in Arztpraxen

Ein Vorteil bei ärztlichen Patientinnen und Patienten: Die Kommunikation läuft direkter. (Motiv mit Fotomodellen)

© contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Berufsrecht

Kollegen als Patienten? Was das fürs Honorar bedeutet