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"Psychotherapeut" geschützter Name

Veröffentlicht:

OLDENBURG (bü). Die Berufsbezeichnung des "Psychotherapeuten" ist geschützt. Denn sowohl der Psychotherapeut als auch der Psychologe müssen über ein Hochschulstudium verfügen, um diese Bezeichnung führen zu dürfen. Bei der Verwendung des Begriffes "Psychotherapie" bestehe aufgrund der Klangähnlichkeit zu dem geschützten Begriff daher eine Verwechslungsgefahr, urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg.

Auch der Begriff "Traumatherapie" darf in diesem Zusammenhang nicht ohne deutlichen Hinweis auf eine Heilpraktikerausbildung verwendet werden. Denn hierbei handelt es sich um einen eigenständigen Zweig der von approbierten Psychotherapeuten angewandten Therapie. Die Bezeichnung als "Heilpraktiker für Psychotherapie" macht hingegen die Ausübung der Tätigkeit als Heilpraktiker "hinreichend deutlich" und wurde von den Richtern deshalb nicht beanstandet.

Az.: 15 O 1295/08

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