Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie schützt Verbraucher nicht nur vor zweifelhafter Lockvogelwerbung. Sie ermöglicht es Bankkunden auch, Ratenkredite jederzeit komplett oder teilweise zurückzuzahlen. Allerdings nur, wenn das Kreditgeschäft nach in Krafttreten der Richtlinien, also nach dem 11. Juni 2010, geschlossen wurde. Und mit einer Ausnahme: Für Immobiliendarlehen, die per Grundpfandrecht abgesichert sind, gelten nach wie vor besondere Kündigungsregeln.