Ärzte dürfen auch an prominenter Stelle für ihre Praxis werben. Das ist ihnen nach der Musterberufsordnung erlaubt, solange sie weder anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung schalten. Wo sie diese Infos präsentieren, bleibt dabei den Ärzten überlassen - wie ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Minden zeigt.