Das Berliner Kammergericht hat ein erstinstanzliches Landgerichtsurteil aufgehoben, wonach ein Apotheker seinen Kunden keine 1-Euro-Gutscheine im Rezept-Geschäft gewähren durfte (Az.: 5 U 97/15). Das berichtet die 'Deutsche Apotheker Zeitung'. Verfahrensgegner sei die Wettbewerbszentrale gewesen.