Wettbewerb
Apotheker darf doch 1-Euro-Gutschein geben
BERLIN. Das Berliner Kammergericht hat ein erstinstanzliches Landgerichtsurteil aufgehoben, wonach ein Apotheker seinen Kunden keine 1-Euro-Gutscheine im Rezept-Geschäft gewähren durfte (Az.: 5 U 97/15). Das berichtet die "Deutsche Apotheker Zeitung". Verfahrensgegner sei die Wettbewerbszentrale gewesen.
Das Kammergericht bestätigt damit offenbar die im Heilmittelwerbegesetz formulierte Geringwertigkeitsschwelle für Zugaben, die der Bundesgerichtshof schon vor Jahren auf bis zu einen Euro taxiert hatte.
Wieweit das Kammergericht in seinem Urteil auch die arzneimittelrechtliche Rx-Preisbindung berücksichtigt, wird der schriftlichen Begründung zu entnehmen sein. Die liegt aber noch nicht vor. (cw)