Das Krankengeld zur Betreuung sterbenskranker Kinder ist 'grundsätzlich unbefristet'. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag in Kassel betont
Die Zeit der ideologischen Auseinandersetzungen in der Gesundheitspolitik ist vorbei, meint der Chef des BKK-Dachverbands Franz Knieps. Den Glauben an die große umfassende Reform hat der Gesundheitsexperte verloren.
In Nordrhein-Westfalen haben die Krankenkassen und die Landeskrankenhausgesellschaft den für die Vergütung von stationären Leistungen entscheidenden Landesbasisfallwert für das lauf
Wie viele freiberufliche Hebammen in Deutschland Geburtshilfe anbieten, ist unklar. 'Valide Zahlen' lägen nicht vor, erklärt die Bundesregierung auf eine schriftlicheFrage des SPD-Abgeordneten Marcus Held.
Bescheidene Bilanz für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung: Im dritten Quartal 2015 wurden bundesweit lediglich 334 Patienten behandelt. Dabei hat das Konzept in der Theorie großes Potenzial.
Die Gewerkschaft Verdi hat den Vorstand der DAK-Gesundheit aufgefordert, sich bei dem offensichtlich anstehenden Umbau der Krankenkasse an die Tarifverträge zu halten.
Auf einem Balkon wird geraucht und einen Stock höher ärgert man sich über den Zigarettenqualm: Schon seit Jahren beschäftigt ein Nachbarschaftsstreit in Brandenburg die Justiz. Nun geht der Prozess in die nächste Runde.
Fünf Prozent mehr gaben die Kassen 2015 für Medikamente aus - nicht viel, wenn man sich der aufgeregten Debatte um die Preise der neuen HCV-Mittel erinnert.
Rheumapatienten sollen schneller und besser versorgt werden als bisher. Das ist Ziel des ersten bundesweit einheitlichen Rheumaversorgungsvertrages, der zwischen spectrum K und der Versorgungslandschaft Rheuma abgeschlossen wurde. Spectrum K ist ein Dienstleister für gesetzliche Krankenkassen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss kündigt an, den Verordnungsausschluss der Glinide zum 1. Juli dieses Jahres im Bundesanzeiger zu veröffentlichen und damit offiziell in Kraft zu setzen.
Achtung, IGeL? Die medizinische Kompetenz ist ein Pfund, mit dem Ärzte bei Patienten auch in puncto IGeL wuchern können. So vertrauen viele von ihnen auf die Einschätzung ihres Arztes.
Wenn der Gemeinsame Bundesausschuss definiert hat, bei welchen Eingriffen Kassenpatienten Anspruch auf eine Zweitmeinung haben, wird es in Praxen ernst. Eines ist klar: Die Informationspflichten werden umfassender.
Ein Medienbericht spricht von 'mehreren Hundert Millionen Euro': Tatsächlich könnten auf die Krankenkassen Mehrausgaben zukommen, wenn die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt nicht gelingt. Doch das Problem ist ein grundsätzliches.