Schönheitsoperationen erst in der Nacht - das gilt fürs Fernsehen, wie der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in einem kürzlich bekanntgegebenen Urteil entschieden hat.
Ein sauberes Praxisauto steht auch für das Renommée eines Arztes. Ärger gibt es allerdings dann, wenn es in der Waschanlage zu Schäden an dem Fahrzeug kommt. Schuld ist indes nicht immer der Dienstleister, meinen Gerichte.
Wird die Rechtsform eines MVZ geändert, hat das keine Auswirkungen auf die kassenärztlichen Zulassungen des Zentrums. Das entschied das Sozialgericht (SG) Karlsruhe. Im konkreten Fall wollte die Trägerin eines MVZ - eine Klinik - sich selbst von der GmbH in eine KGaA umwandeln.
Banken dürfen kein Entgelt verlangen, wenn sie Kunden unaufgefordert einen Kontoauszug zusenden. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit Blick auf ein nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Frankfurt hin.
Ärzte mit Rürup-Rentenverträgen sollten vom Anbieter verlangte Vertragsänderungen nicht ohne Prüfung unterschreiben. Damit die Steuer-Förderung der Police erhalten bleibt, verschicken Versicherer zurzeit Vertragskorrekturen.
Auch Beamte müssen Zuzahlungen zu Arzneimitteln leisten. Ihr Anspruch auf Beihilfe wird durch die gültigen Arzneimittel-Festbeträge wirksam begrenzt, urteilte kürzlich das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
In Sachsen gab es im vergangenen Jahr mehr berechtigte Schadenersatzforderungen. Waren es 2009 noch 48 Fälle, waren es ein Jahr später 67, zitierte die Landesärztekammer aus dem jetzt erschienenen Jahresbericht der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen.
Medienberichten über ein angebliches Verkehrsverbot für Arzneipflanzen und Naturheilmittel ab dem 30. April hat der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) widersprochen.
Die Grünen-Fraktion im Bundestag hat Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt. Als ein Baustein sieht das Papier erweiterte Beratungspflichten für Ärzte vor.
Können die Kassen doppelt profitieren - von der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Praxis und der Retaxierung bei Apotheken? Ausgeschlossen ist das nicht.
Am Notdienst kommt kein Arzt vorbei - selbst fachlich-notärztliche Inkompetenz befreit nicht von der Pflicht. Dabei werden Ärzte mit den rechtlichen Folgen des Notdienstes und Fehlern bei der Organisation von Vertretern meist allein gelassen.