Die Stichtagsregelung für das Elterngeld ist verfassungsgemäß. Mütter und Väter, deren Kind vor dem 1. Januar 2007 zur Welt gekommen ist, haben keinen Anspruch auf Elterngeld, für sie galten zu Recht die Erziehungsgeldregelungen, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.