Sie wollten doch so gerne Kinder: Zwei österreichische Frauen, die mit ihren Männern auf natürlichem Weg keine Babys bekommen konnten, klagten gegen das nationale Verbot von Eizell- und Samenspenden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie bekamen in erster Instanz recht, doch jetzt urteilte die Große Kammer: Es gibt kein Grundrecht auf künstliche Befruchtung.