Kassenwettbewerb ja - aber nicht zulasten der Versichertengemeinschaft. Was das Bundessozialgericht am Dienstag (BSG) entschied, klingt eigentlich selbstverständlich. Dass es dennoch zum Streit kam, verwundert dennoch nicht. Denn nur auf der Leistungsseite ist der Kassenwettbewerb sinnvoll zu greifen.