Geschädigte Fondsanleger müssen aufwachen
Zum Jahresende laufen wichtige Fristen für Schadensersatzklagen ab. Ein Rechtsstreit sollte aber gut überlegt sein, er kann nämlich hohe Steuernachzahlungen auslösen.
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Für Fondsanleger, die gegen ihr Emissionshaus klagen wollen, steht die Uhr kurz vor zwölf.
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NEU-ISENBURG. Mit geschlossenen Fonds haben viele Anleger in den vergangenen Jahren hohe Verluste eingefahren. Betroffene Ärzte, die Initiatoren oder Vertriebe auf Schadensersatz verklagen wollen, müssen in vielen Fällen bis Jahresende handeln.
"Nach den Verjährungsvorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch müssen Schadensersatzansprüche innerhalb von drei Jahren nach Kenntnisnahme geltend gemacht werden", sagt Alexander Kainz, Anwalt für Kapitalanlagerecht bei der Münchner Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Anleger, die 2009 erfahren haben, dass ihr Fonds in Schieflage geraten ist, hätten deshalb nur noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres die Möglichkeit, eine entsprechende Klage gegen das Emissionshaus selbst zu erheben oder gegen den freien Vermittler, Banken- oder Sparkassenberater, der ihnen das Beteiligungsmodell verkauft hat.
Lange Verjährungsfrist greift nur in Ausnahmefällen
Eine deutlich längere Verjährungsfrist von zehn Jahren gilt für den Fall, dass Anleger bei der Zeichnung eines geschlossenen Fonds nicht über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt wurden.
"Ärzte, die vor Beginn des Jahres 2002 einen in Schieflage geraten geschlossenen Fonds gezeichnet haben, ohne von ihrem Berater oder Vermittler über die möglichen Gefahren des Engagements informiert worden zu sein, können deshalb ebenfalls noch bis Ende des Jahres Ansprüche geltend machen", sagt Kainz.
Tatsächlich haben zahlreiche Beteiligungsmodelle ihren Anteilseignern in den vergangenen Jahren hohe Verluste beschert. Bei den geschlossenen Schiffsfonds ist es sogar zu einer regelrechten Pleitewelle gekommen, weil durch den von der Finanzkrise ausgelösten Einbruch im Welthandel die Charterraten so tief gesunken sind, dass die Frachterträge nicht mehr ausreichen, um die Bankkredite zu bedienen.
Bei mehr als 500 der rund 2500 maritimen Beteiligungsmodelle mussten Anleger bereits Nachschüsse leisten oder erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen. Eine Reihe von Fonds musste dennoch Insolvenz anmelden.
Dennoch scheuen viele betroffene Anteilseigner davor zurück, Initiatoren oder Vertriebe auf Schadensersatz oder eine Rückabwicklung ihres Engagements zu verklagen. Sie fürchten, die bei der Zeichnung der Beteiligung erhaltenen Steuervorteile wieder zu verlieren und hohe Beträge an den Fiskus zurückzahlen zu müssen.
Vor der Klage beim Finanzamt nachhaken
Bis vor wenigen Jahren kamen Anleger bei der Zeichnung der Beteiligungsmodelle in den Genuss hoher Steuerabschreibungen. Zwar hat die Bundesregierung inzwischen die meisten Schlupflöcher geschlossenen. Nach wie vor können Anteilseigner aber ihre Beteiligung an einem geschlossenen Fonds per Kredit finanzieren und die Zinsaufwendungen gegen andere Einkünfte verrechnen.
"Diese Steuervorteile können verloren gehen, wenn ein Beitritt zu einem Fonds rückabgewickelt wird", sagt der Münchner Fachanwalt Peter Mattil. "Und zwar, wenn der Anleger so gestellt wird, als habe er das Beteiligungsmodell nie gezeichnet." Die Finanzämter würden deshalb in diesen Fällen prüfen, ob die früheren Steuerbescheide korrigiert werden müssten.
Auch Schadensersatzzahlungen könnten hohe Forderungen des Fiskus auslösen, sagt Valentin Schmid, Vizepräsident des Bundesverbands der Steuerberater. "Eine erstrittene Schadensersatzzahlungen kann von den Finanzämtern möglicherweise als Rückzahlung der Einlage gewertet werden."
Im Jahr der Fondszeichnung gewährte Steuerabschreibungen würden dann verloren gehen. "Bevor ein Anleger auf Rückabwicklung oder Schadensersatz klagt, sollte er deshalb zunächst eine verbindliche Auskunft seines zuständigen Finanzamtes über die steuerlichen Konsequenzen eines solchen Schritts einholen", rät Schmid.