Kommentar zu Notdienst und MVZ
Die Kassenärztlichen Vereinigungen können nicht einzelne angestellte Ärzte zum Notdienst heranziehen. Wer den Dienst macht, können MVZ selbst entscheiden, so das Bundessozialgericht. Das Kasseler Urteil stärkt die Eigenständigkeit der MVZ - und damit zunächst deren Betreiber.