Kommentar zu Notdienst und MVZ

Verhandeln ist alles

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Die Kassenärztlichen Vereinigungen können nicht einzelne angestellte Ärzte zum Notdienst heranziehen. Wer den Dienst macht, können MVZ selbst entscheiden, so das Bundessozialgericht. Das Kasseler Urteil stärkt die Eigenständigkeit der MVZ - und damit zunächst deren Betreiber.

Doch auch für Ärzte ergeben sich in den von dem Urteil betroffenen KVen wie Sachsen und Baden-Württemberg neue Chancen. Jetzt heißt es, geschickt zu verhandeln.

Es mag Nachtschwärmer geben, die gerne nächtliche Dienste übernehmen, wenn sie dafür tags darauf frei haben. Umgekehrt könnte eine beliebte Kinderärztin vor ihrer Unterschrift unter den Anstellungsvertrag verlangen, dass sie vom Bereitschaftsdienst befreit wird.

Streit wird es geben, wenn die entsprechenden Interessen der MVZ-Ärzte nicht zueinander passen. Dann muss MVZ-intern eine gerechte Lösung her, die alle gleichmäßig belastet.

Anders als auf Ebene der KVen ist dabei im MVZ allerdings auch ein Ausgleich in Geld denkbar. Auch hier ist wieder Verhandlungsgeschick gefragt.

Dass die KV die angestellten MVZ-Ärzte nicht direkt zum Bereitschaftsdienst heranziehen darf, ergibt sich schlicht aus dem Gesetz. Als Inhaber eines Versorgungsauftrags kommen sie dort nicht vor.

Lesen Sie dazu auch: Notdienst: Das MVZ nimmt teil, nicht der einzelne Arzt

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