Das Bundessozialgericht hat eine Klage von Laborärzten gegen Honorarmodalitäten im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung in Baden-Württemberg abgewiesen.
Die DGGG und andere Fachgesellschaften sind „irritiert“ von der einseitigen Berichterstattung über Cytotec zur Geburtseinleitung: Der Wirkstoff Misoprostol sei nicht umstritten, sondern „das effektivste Medikament zur Geburtseinleitung“.
Ärztlicherseits wachsen die Bemühungen, die geplante GOÄ-Novelle möglichst bald auf den Verordnungs-Weg zu bringen. Das Gutachten der Honorarkommission wirkt dabei als zusätzliche Motivation.
Ein jahrelanger Rechtsstreit ist beendet: Eine Privatklinik darf Patienten keine Frischzellentherapie anbieten. Die Gefahr für allergische Reaktionen der Patienten ist zu groß.
Über 19 Jahre soll sich ein Urologe in Oberösterreich an Kindern und Jugendlichen vergangen haben – nach Auskunft der Staatsanwaltschaft waren viele noch keine 14 Jahre alt.