Der Fall des Oberstaatsanwalts aus dem Medizinwirtschaftsstrafrecht, der für die Vergabe von Gutachten Geld erhalten haben soll, geht weiter. Nun ist er aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Nach einem Semester im Fach Wirtschaft und einem in Geologie wollte eine Studentin noch Förderung für ein Medizinstudium erhalten. Dies lehnte das Verwaltungsgericht Göttingen ab.
Ein freigesprochener Chirurg fordert vom Land Niedersachsen über eine Million Euro Entschädigung für elf Monate, die er in Untersuchungshaft verbringen musste.
Kein einziges Ersuchen zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital ist auf Weisung des Bundesgesundheitsministeriums bisher genehmigt worden. Die FDP verlangt ein liberales Sterbehilfegesetz.
Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ ist zwar nur im SGB V enthalten. Doch Privatversicherte, die über das Erforderliche hinaus Leistungen beanspruchen, handeln laut Landgericht Mannheim treuwidrig.
Direkt gegen den Nutzenbewertungsbeschluss des GBA kann ein Hersteller klagen, wenn kein Schiedsspruch zum Erstattungsbetrag ergangen ist. Sonst muss sich die Klage gegen den Schiedsspruch richten.
Behinderte mit „Weglauftendenz“ haben Anspruch auf ein Hilfsmittel, um sich weniger oft in abgesperrten Bereichen aufhalten zu müssen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
60 Prozent des ambulanten Leistungsbedarfs wird von Fachärzten abgearbeitet, rechnet der SpiFa vor – doch die fachärztliche Honorarentwicklung halte nicht Schritt. Das müsse sich ändern.
Ab Dienstag sind Corona-Tests für Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten nicht mehr umsonst zu haben. Anfang Oktober stehen weitere Neuerungen des Testregimes an.
Das nun verabschiedete Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs könnte Praxischefs vor unseriösen Abmahnungen schützen. Erhalten bleibt unterdessen das Klagerecht der Kammern gegen Praxen.
Die Rentenversicherung hat seltsame Ideen: Das Landessozialgericht Essen korrigierte nun deren Ansicht, bei einer freiberuflich einspringenden Apotheken-Leiterin handle es sich um eine weisungsgebundene Angestellte.
Zur Unterstützung einer Wohngemeinschaft mit Pflegebedürftigen dürfen auch mehrere Personen oder Firmen beauftragt werden. Deswegen kann der Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag nicht flöten gehen.