Recht

Gesetz soll vor weiteren Abmahnwellen schützen

Das nun verabschiedete Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs könnte Praxischefs vor unseriösen Abmahnungen schützen. Erhalten bleibt unterdessen das Klagerecht der Kammern gegen Praxen.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Abmahnungen gegen Praxen werden schwerer.

Abmahnungen gegen Praxen werden schwerer.

© fovito / stock.adobe.com

Berlin. Relativ sang- und klanglos hat der Bundestag am Donnerstag das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Für niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten hat das Gesetz teils unmittelbare Auswirkungen.

So haben die von Seiten der Bundesärztekammer vor zwei Jahren in der Stellungnahme zum damaligen Referentenentwurf geäußerten Bedenken, dass die in Paragraf 8 Absatz 3 Nr. 2 UWG-E vorgesehene Formulierung dazu führen würde, dass Landesärztekammern und andere Kammern der Freien Berufe als Körperschaften öffentlichen Rechts die Befugnis verlieren könnten, Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung bei Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bei den Praxen geltend machen zu können, offenbar den Gesetzgeber wachgerüttelt.

„Landesärztekammern weiterhin anspruchsbefugt“

Der neue § 8 Absatz 3 Nummer 4 UWG lautet nun: „Die Ansprüche aus Absatz 1 stehen zu: den Industrie- und Handelskammern, den nach der Handwerksordnung errichteten Organisationen und anderen berufsständischen Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben sowie den Gewerkschaften im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben bei der Vertretung selbstständiger beruflicher Interessen.“

Wie Rabea Bönnighausen, Pressesprecherin des Bundesjustizministeriums, auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ erläuterte, seien „die Landesärztekammern, Landeszahnärztekammern und die Landespsychotherapeutenkammern auch weiterhin anspruchsbefugt“.

Das stehe im neuen § 8 Absatz 3 Nummer 4 UWG: „den Industrie- und Handelskammern, den nach der Handwerksordnung errichteten Organisationen und anderen berufsständischen Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben sowie den Gewerkschaften im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben bei der Vertretung selbstständiger beruflicher Interessen.“ Die Landesärztekammern, Landeszahnärztekammern und die Landespsychotherapeutenkammern fallen demnach unter die „anderen berufsständischen Körperschaften des öffentlichen Rechts“.

DSGVO-Abmahnungen: Ärzte können aufatmen

Aufatmen können Praxischefs auch in puncto Abmahnungen gegen angebliche Verstöße auf ihrer Website gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nach den Änderungen des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs hat der Abmahnende keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten der Abmahnung, wenn es sich um den Datenschutzverstoß eines Unternehmens mit weniger als 250 Mitarbeitern handelt, so Bönnighausen.

Der Rechtsanwalt habe aber weiterhin einen Anspruch auf Zahlung des anwaltlichen Honorars gegen den Abmahnenden. „Es ist davon auszugehen, dass derjenige, der ernsthaft an der Beseitigung eines entsprechenden Rechtsverstoßes interessiert ist, diese Kosten auch tragen wird. Damit entfällt jedoch das Geschäftsmodell, massenhaft Verstöße abzumahnen“, ergänzt Bönnighausen.

In der Vergangenheit hatten Abmahnwellen gegen Praxiswebsites immer wieder für Ärger und Besorgnis in der Ärzteschaft gesorgt.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Arzt erläutert seinem Patienten mit Fettlebererkrankung anhand eines Anatomiemodell der Leber die prognostischen Risiken.

© manassanant / stock.adobe.com

Hepatisches Risiko erhöht

Schlank und MASLD – das macht der Leber schwer zu schaffen

Eine Hand lehnt demonstrativ eine Spritze ab.

© anyaivanova / Getty Images / iStock

1,1 Millionen Erwachsene befragt

COVID-19: Impfskepsis häufig doch überwindbar

Spritze zum Impfen mit Schriftzug

© Fiedels / stock.adobe.com

Hotline Impfen

Stellen Sie Ihre Fragen zum Impfen!