Eine häusliche Quarantäne, die über die Dauer der vom RKI empfohlenen Inkubationszeit von 14 Tagen hinaus geht, ist laut dem Verwaltungsgericht Aachen nicht rechtens.
In Bamberg wird gegen eine Ärztin ermittelt, die auf die Behandlung Opioidabhängiger spezialisiert ist. Ermittelt wird unter anderem wegen des Verdachts auf Erpressung in Zusammenhang mit Rezeptausstellungen.
Bei der Indikationssuche darf Google das Informationsangebot des Bundesgesundheitsministeriums nicht bevorzugt hervorheben. Seinen Einspruch dagegen hat der IT-Konzern jetzt zurückgezogen.
Ein Arzt verzichtet bei einem Notfall seiner Frau darauf, einen Rettungswagen zu rufen und bringt sie selbst ins Krankenhaus – fährt allerdings zu schnell und wird geblitzt. Das bleibt nicht ohne Folgen.
Der ärztlich assistierte Suizid beschäftigt – wieder einmal – den Ärztetag und den Bundestag. Dass das Gesundheitsministerium indirekt mitmischt, sorgt für Befremden.
Eine Neuregelung der Suizidassistenz wird eventuell noch vor der Wahl im Bundestag beraten. Ein Arbeitspapier aus dem Gesundheitsministerium sieht straffreie Sterbehilfe vor – doch die Hürden sind hoch.
Ein Medizinisches Versorgungszentrum, das den Doktortitel im Namen trägt, bedarf auch einer Leitung mit entsprechendem akademischen Grad, urteilt der Bundesgerichtshof.
Ein Berliner hatte bereits Impfstoff bestellt, als die Verordnung in Kraft trat, wonach Privatpraxen von der Corona-Impfkampagne ausgenommen sind. Nun hat er einen Eilantrag eingereicht.
Die Koalition will auf den letzten Metern die Gesellschaft bürgerlichen Rechts modernisieren. Der Gesetzentwurf könnte auch für Ärzte interessant sein – wenn die neue eGbR kommt.
Ein Mitarbeiter einer Berliner Senioreneinrichtung soll das Beatmungsgerät einer 83-Jährigen absichtlich abgestellt haben. Der Angeklagte spricht dagegen von einem tragischen Fehler.
Die Gesetzliche Krankenversicherung muss ohne ärztliche Indikation nicht für regelmäßige MRT-Untersuchungen zur Brustkrebs-Nachsorge aufkommen, urteilt ein Landessozialgericht.
Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, könnte der Bundesgesetzgeber beim Infektionsschutz in den Ländern hart durchgreifen.