Kooperation mit BMG

Google zieht Einspruch gegen Kartellverbot zurück

Bei der Indikationssuche darf Google das Informationsangebot des Bundesgesundheitsministeriums nicht bevorzugt hervorheben. Seinen Einspruch dagegen hat der IT-Konzern jetzt zurückgezogen.

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Berlin. Der US-Konzern Google zieht sich aus dem Rechtsstreit um eine Zusammenarbeit mit der Bundesregierung bei einem Online-Gesundheitsportal zurück. Google-Unternehmenssprecher Kay Oberbeck teilte am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presseagentur mit: „Wir können bestätigen, dass wir die Berufung zurückgezogen haben.“

Im März war bekanntgeworden, dass Google beim Oberlandesgericht München Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts München eingelegt hatte. Der Konzern betonte damals, dass man noch in der Prüfung sei, ob und welche rechtlichen Maßnahmen man ergreifen wolle und deshalb vorsorglich Schritte eingeleitet habe, um zeitlichen Spielraum zu bekommen.

Kooperation mit Bundesgesundheitsministerium

Bei dem Rechtsstreit geht es um eine Kooperation zwischen Google und dem Bundesgesundheitsministerium, die die Richter mit ihrem Urteil im Februar vorläufig untersagt hatten. Bei Google-Suchanfragen zu Krankheiten oder Beschwerden wurde bei den Ergebnissen prominent eine Infobox des Portals gesund.bund.de angezeigt, das vom Gesundheitsministerium verantwortet wird.

Medienhäuser befürchten dadurch Nachteile, weil sie im Internet ebenfalls Gesundheitsportale anbieten.

Der Verlagskonzern Hubert Burda Media hatte über seine Tochterfirma, das Gesundheitsportal netdoktor.de, vor dem Landgericht geklagt. Das Gericht wertete die Zusammenarbeit als Kartellverstoß. Die Vereinbarung schränke den Wettbewerb ein. Google entfernte daraufhin die Infoboxen.

Philipp Welte, Vorstand bei Hubert Burda Media, teilte der dpa am Freitag mit: „Das Landgericht München hat ein Zeichen gesetzt für die unabhängige Presse, und es hat den Monopolen klare Grenzen aufgezeigt.“ Dass Google das Urteil akzeptiere, „werten wir als ein Zeichen des Respekts vor der Freiheit der Medien als einem Grundwert unserer demokratischen Gesellschaft.“ (dpa)

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