Cannabisblüten in einer Dose: Laut Gesetz sollen sie erst verordnet werden, wenn andere Behandlungsmethoden ausgeschöpft sind. Das gilt auch für Privatbehandlungen.

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Prozess beginnt

Cannabis auf Privatrezept – Ärztin vor Gericht

Das BSG sieht für die fiktive Widerspruchsrücknahme in Paragraf 45 Absatz 1 der Ärzte- Zulassungsverordnung keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage. Das Sozialrecht gehe vor und dort gebe es keine vergleichbare Vorschrift.

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Ärzte-Zulassungsverordnung

Bundessozialgericht kippt fiktive Widerspruchsrücknahme

Dr. Constantin Unger hat das Wahlpflichtmodul „Doc & Ordner – Recht im klinischen Alltag“ an der Universität Erlangen etabliert.

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„ÄrzteTag“-Podcast

Was hat Medizinrecht mit Monopoly zu tun, Dr. Unger?

Zuweisung gegen Entgelt? Das kann für Ärzte richtig unangenehm werden.

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Arztrecht

Zuweisungsfalle Praxisabgabe