Ein Arzt soll für das Ausstellen angeblich falscher Masken-Atteste für Kinder 9000 Euro zahlen. Gegen das Amtsgerichtsurteil hat er aber jetzt Berufung eingelegt.
Auch die Behandlung von Patienten mit Cannabis auf Privatrezept kann juristisch überprüft werden. Eine Ärztin muss sich nun in Nürnberg vor Gericht verantworten.
Das baden-württembergische Sozialministerium kündigt einen „pragmatischen“ Kurs ab Oktober an: Nur neueingestellte Beschäftigte müssen die Drittimpfung gegen SARS-CoV-2 nachweisen.
Ein Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid des Zulassungsausschusses gilt nicht als zurückgenommen, nur weil Verfahrensgebühren nicht fristgerecht entrichtet werden.
Dass die KV Bayerns kein Freund von MVZ ist, die sich nicht in Arztbesitz befinden, ist bekannt. Benachteiligen darf sie diese Einrichtungen dennoch nicht.
Dr. Constantin Unger, Arzt in Weiterbildung, hat mit seinem Vortrag zu Medizinrecht den Science Slam auf dem DEGAM-Kongress gewonnen. Im „ÄrzteTag“ erzählt er von Monopoly und dem Wahlpflichtfach „Doc & Order“.
Der Ex-Pfleger und Serienmörder Niels Högel ist längst verurteilt. Bleibt die Frage, was Vorgesetzte hätten verhindern können. Ein Ex-Kollege Högels berichtet vor Gericht von einer Kultur des Vertuschens.
Rechtsanwalt Christian Pinnow erläutert im Interview mit der Ärzte Zeitung, wann Patienteninformationen über einen Praxis-Nachfolger als unzulässige Zuweisung gegen Entgelt zu werten sind.
Ein aktueller Fall, bei dem eine Zahnärztin unzulässig nur ihre Patientenkartei verkauft hat, sensibilisiert für die Fallstricke der Praxisabgabe. Im Instanzenweg war sogar von Korruption die Rede.