Direkt zum Inhaltsbereich

Gelsenkirchen

Ungeimpfter Sekretärin zu Recht Klinik-Zugang verweigert

Veröffentlicht:

Münster. Die Stadt Gelsenkirchen hat einer nicht gegen das Coronavirus geimpften Sekretärin zu Recht untersagt, das Krankenhaus ihres Arbeitgebers zu betreten. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem Eilverfahren entschieden und am Montag mitgeteilt.

In der Vorinstanz hatte bereits das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nach Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht das Tätigkeitsverbot der Frau bestätigt, nachdem diese keinen Impfnachweis vorlegen konnte. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar. Zur Begründung verwies das Gericht auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von April 2022. Das höchste deutsche Gericht hatte die Nachweispflicht für eine COVID-Immunität als verfassungsgemäß bezeichnet.

Im Fall der Sekretärin sei unerheblich, so das OVG, dass die Antragstellerin nicht zum Pflegepersonal zählt oder keine Medizinerin ist. Dass sie Kontakt zu Patienten oder zum medizinischen Personal ausschließen könne, habe die Klägerin nicht geltend gemacht.

Das OVG äußerte in seiner Entscheidung Kritik an den Gesundheitsämtern in NRW. Die Antragstellerin habe einen Gleichheitsverstoß beklagt, weil andere Kommunen keine vergleichbaren Betretungs- und Tätigkeitsverbote ausgesprochen hätten.

Das Gericht in Münster wirft den Gesundheitsämtern vor, das Infektionsschutzgesetz „faktisch nicht anzuwenden“. Flächendeckend keine Verbote auszusprechen sei mit dem Zweck der Vorschrift nicht vereinbar, heißt es in der Beschluss-Begründung. (dpa)

Oberverwaltungsgericht Münster, Az.: 13 B 859/22

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Elternzeit, Krankheitsvertretung und Co.

Befristete Arbeitsverträge: Welche Fehler Sie vermeiden sollten

Apps auf Rezept im Visier

Schutz vor Regress bei der DiGA-Verordnung

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Elternzeit, Krankheitsvertretung und Co.

Befristete Arbeitsverträge: Welche Fehler Sie vermeiden sollten

Ernährungsberatung

Schilddrüse: Vegane Ernährung verschärft Jodmangel

Übergriffiges Verhalten im Gesundheitswesen

Medizinstudentin zu sexueller Belästigung: „Ich möchte beim Ärztetag nicht mit ,Hase‘ angesprochen werden“

Lesetipps
Ein Stapel mit vielen Büchern

© Frank Rumpenhorst/dpa

State-of-the-Art

Was in den Praxisempfehlungen und Leitlinien der DDG neu ist

Blick über die Schulter eines Trompeters, der ein Konzert spielt.

© Kitreel / Stock.adobe.com

Vielfalt der Musikermedizin

Ihr Patient ist Musiker? Was dann relevant werden könnte