Pandemie

Brandenburger Kliniken sollen Corona-Betten freihalten

Brandenburgs Gesundheitsministerin Nonnemacher gibt Krankenhäusern nun Quoten für die Versorgung von COVID-Patienten vor.

Veröffentlicht:

Potsdam. Brandenburgs Krankenhäuser müssen wieder Betten für die Behandlung von Corona-Patienten freihalten. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) am Mittwoch erlassen. Demnach müssen die Krankenhäuser für die Versorgung von COVID-Patienten mindestens zehn Prozent der tatsächlich betreibbaren Betten auf den Normalstationen und mindestens 15 Prozent der intensivmedizinischen Betten mit Beatmungsmöglichkeit freihalten.

Dies sind nur halb so viele Betten wie im Frühjahr 2021, als die Regelung das letzte Mal in Kraft trat. Dies sei nach Angaben des Ministeriums „dem Umstand geschuldet, dass derzeit sehr viele Nicht-COVID-Patienten behandelt werden müssen.“

Nonnemacher verwies darauf, dass man in der vierten Coronawelle eine „bislang nicht gekannte Dynamik bei den Neuinfektionen“ erlebe. Deswegen müsse man sich auf eine spürbare Zunahme von Corona-Patienten einstellen, die stationär versorgt werden müssen. Derzeit sind 80 Prozent der aktuell betreibbaren Intensivbetten in Brandenburg durch Nicht-COVID-Patienten belegt. Die Kapazitäten für die Versorgung von COVID-Patienten sind aktuell stark begrenzt. Aktuell werden 547 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt. (lass)

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