Streit um Maskenpflicht

Brandenburgs Gesundheitsministerin Nonnemacher schließt Rücktritt nicht aus

Ursula Nonnemacher stößt bezüglich der Situation an den Schulen an die Grenzen ihres ärztlichen Gewissens. Für sie wäre die Empfehlung klar.

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Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher ist unzufrieden mit der Diskussion über eine Maskenpflicht an den Grundschulen.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher ist unzufrieden mit der Diskussion über eine Maskenpflicht an den Grundschulen.

© Soeren Stache/dpa

Potsdam. Im Streit um die Maskenpflicht an Grundschulen hat Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) mindestens indirekt mit einem Rücktritt gedroht.

„Ich komme in große Probleme, was ich mit meinem ärztlichen Gewissen noch vereinbaren kann und das geht ganz klar in eine Empfehlung, eine Maskenpflicht auch jetzt schon an der Grundschule einzuführen“, antwortete sie am Dienstag, nachdem sie auf der wöchentlichen Pressekonferenz des Kabinetts gefragt wurde, ob sie einen Rücktritt ausschließe.

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und Nonnemacher hatten zuvor Eckpunkte einer neuen Corona-Verordnung des Landes vorgestellt. Sie soll am Donnerstag abschließend beraten werden. „Es gibt eine sehr hohe Infektionsdynamik im Land“, sagte Woidke. Über die Maskenpflicht an Grundschulen hätte die Landesregierung noch nicht abschließend beraten.

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Weniger Betten auf Intensivstationen

„Die Diskussion um die Kinder irritiert mich etwas“, sagte Woidke. „Unser Ziel ist es, die Menschen mit den größten Risiken schwerer Verläufe zu schützen.“ Dabei handele es sich vor allem um ältere Menschen. Nonnemacher warnte zudem eindringlich vor der Situation an den Intensivstationen des Landes.

Während es im letzten Herbst noch 1032 Intensivbetten im Land Brandenburg gegeben habe, stünden heute nur noch 729 Intensivbetten zur Verfügung. Grund dafür sei die hohe Zahl von Pflegekräften, die aufgrund der hohen Belastungen der Pandemie den Beruf verlassen haben.

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In der neuen Verordnung wird es nach Angaben Woidkes eine 2G-Regel bei Diskotheken, Clubs und Fitnessstudios geben. Ob auch Gaststätten oder etwa die Hotellerie von der 2G-Regel betroffen sein werden, ist derzeit noch offen. „Für uns ist wichtig, dass wir uns dabei an unsere selbstgesetzten Parameter handeln“, sagte der CDU-Fraktionschef Jan Redmann.

Dies seien unter anderem die Hospitalisierungsinzidenz und die Auslastung der Intensivbetten. Die 3G-Regelung wird künftig bei körpernahen Dienstleistungen, etwa Friseuren, oder Indoor-Spielplätzen gelten. (lass)

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