„Zeitpunkt deutlich zu früh“
COVID-Impfungen: KV Niedersachsen fürchtet Chaos in Praxen
Bei der geplanten Überführung der Corona-Impfungen in die Regelversorgung sind noch viele Fragen offen, sagt Niedersachsens KV-Vize Dr. Jörg Berling – und fordert mehr Zeit für den Wechsel.
Veröffentlicht:
Auf dem Weg in die Regelversorgung – aber noch gibt es viele Fragezeichen: Corona-Impfungen.
© Ulrich Stamm / Geisler-Fotopress / picture alliance
Hannover. Niedersachsens KV-Vize Dr. Jörg Berling fürchtet Chaos in den Praxen der Niedergelassenen, sollten die Corona-Impfungen bereits zum Jahreswechsel in die Regelversorgung überführt werden. Das teilte die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) am Donnerstag mit. Das Bundesgesundheitsministerium will die Corona-Impfungen bereits zum 1. Januar einzig durch die niedergelassenen Ärzte vornehmen lassen.
Der Zeitpunkt sei deutlich zu früh gewählt, so Berling. Noch seien zu viele Fragen offen, „um einen reibungslosen Übergang in den kommenden 30 Tagen zu gewährleisten. Deshalb fordere ich das Bundesgesundheitsministerium auf, die Corona-Impfverordnung wie ursprünglich geplant bis April nächsten Jahres zu verlängern. Ansonsten drohten gerade in den Wintermonaten erhebliche Probleme bei der weiteren Umsetzung der Corona-Impfkampagne“, sagte der Hausarzt Berling.
„Im Winter drohen erhebliche Probleme“
So fehlten derzeit feste Lieferwege für die Impfstoffe. Auch sei noch immer offen, aus welchem Topf die Impfungen und Arzthonorare bezahlt werden sollten. Bisher kommt der Bund dafür auf. Eine Überführung der Corona-Impfung in die GKV sei bislang nicht in den Haushalten der Kassen eingeplant, kritisierte die KVN.
Auch gebe es noch keine Vereinbarungen zwischen KVN und Kassen. „Sollte das Geld aus der Krankenversicherung kommen, würden die Kassen wohl versuchen, die Kosten der Corona-Impfung an die der Grippe-Impfung von ungefähr 7,50 Euro anzugleichen“, sagte Detlef Haffke, Sprecher der KVN, der Ärzte Zeitung. „Aber eine Corona-Impfung umfasst zum Beispiel auch eine längere Patientenaufklärung und besondere Schutzmaßnahmen und ist deshalb aufwendiger.“
Klärungsbedarfe auf regionaler Ebene
Es gebe also erhebliche Klärungsbedarfe im Hinblick auf Besonderheiten der derzeitigen Impfverordnung im Vergleich zu üblichen Impfungen. „Dies im Monat Dezember zu leisten, ist ausgeschlossen“, sagte der KVN-Vize. Zudem müssten untergesetzliche Regelungen auf Bundes- und Länderebene her.
Ende der Corona-Impfverordnung schon im Januar?
Systemwechsel droht Corona-Impfbetrieb in den Praxen zu sabotieren
Es sei zwar richtig, die Corona-Impfungen in die Hände der niedergelassenen Ärzte zu geben, so Berling. Aber eine überstürzte Regelung werde im Ergebnis dazu führen, „dass die Versorgung mit COVID-Impfstoffen und damit erforderliche Auffrischungsimpfungen ab Januar nicht mehr erfolgen kann“. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) spreche von der Winterwelle – „mit dem von ihm angerichteten Chaos wird er sie tatsächlich lostreten“. (cben)