Ampel-Pläne

Ab April sollen Kassen für Corona-Impfungen zahlen

Gesundheitsminister Lauterbach plant zum 1. Januar 2023 grundlegende Änderungen bei den Corona-Impfungen. Dazu gehört auch die Finanzierung über die gesetzliche Krankenversicherung. Schon am Donnerstag will sich der G-BA mit dem Thema beschäftigen.

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Corona-Impfungen regelhaft in Praxen und finanziert von den Kassen: Die Ampelregierung feilt an entsprechenden Plänen, Ärzte warnen vor überhasteter Umsetzung.

Corona-Impfungen regelhaft in Praxen und finanziert von den Kassen: Die Ampelregierung feilt an entsprechenden Plänen, Ärzte warnen vor überhasteter Umsetzung.

© Rolf Vennenbernd / dpa / picture alliance

Berlin. Nach dem Willen der Ampelregierung soll das Angebot der Corona-Impfungen ab Januar 2023 regelhaft in den Arztpraxen stattfinden. Dort werde mittlerweile ohnehin der überwiegende Teil der COVID-19-Impfungen verabreicht, so Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD).

Die aktuelle Impfverordnung des Bundes, die sowohl Organisation wie auch Vergütung der Corona-Impfungen unter anderem auch in den Impfzentren der Länder regelt, läuft zum 31. Dezember 2022 aus.

Geplant ist, die Impfungen anschließend aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu finanzieren. Zunächst soll das Geld aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds gespeist werden, ab Anfang April sollen die einzelnen Kassen die Kosten übernehmen. Beim Impfhonorar soll sich offenbar zunächst nichts ändern. Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Deutsche Hausärzteverband hatten zuvor vor einer überhasteten Umstellung schon zu Jahresbeginn gewarnt.

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Griff in die Liquiditätsreserve

Zudem sollen die mobilen Impfteams von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) organisiert werden. Bislang sind diese an die Impfzentren angedockt. Die COVID-19-Vakzine sollen wie bisher auch vom Bund beschafft und kostenfrei bereitgestellt werden.

In den Reihen der Krankenkassen lösten die Pläne unterschiedliche Reaktionen aus. Es sei richtig, die Corona-Impfungen komplett an die Arztpraxen zu geben, wo ja bereits „99 Prozent aller anderen Impfungen“ erfolgten, sagte der Chef der Techniker Krankenkasse (TK), Dr. Jens Baas, am Mittwoch am Rande einer Pressekonferenz zu einer neuen Bewegungsstudie der Kasse. „Das macht also Sinn.“

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Dasselbe gelte für die angedachte neue Finanzierung der Corona-Impfungen, betonte Baas. Es sei „sinnvoll“, die Impfungen perspektivisch über den Haushalt der GKV abzuwickeln. Das hätte auch den Vorteil, dass sich das Impfgeschehen rund um COVID statistisch besser auswerten lasse, so Baas.

Zugleich müsse die Ampel allerdings dafür sorgen, dass die GKV-Finanzierung auf stabile Füße gestellt werde, machte der TK-Chef deutlich. „Was natürlich nicht funktioniert, ist, zu sagen, wir geben immer mehr Aufgaben in die GKV hinein – am Ende muss auch geklärt sein, wo das Geld dafür herkommen soll.“ Letztlich spreche man hier über Gelder der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler.

Ein Sprecher des AOK-Bundesverbands erklärte gegenüber der Ärzte Zeitung, die Überführung der Corona-Impfung in die GKV sei bislang nicht in den Haushalten der Kassen eingeplant. „Sie haben schlicht keine finanziellen Mittel für diese Versorgung vorgesehen – schon gar nicht für Nicht-GKV-Versicherte. Schon deshalb lehnen wir die Finanzierung aus der knappen Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ab.“

Furcht vor Rufen nach höheren Vergütungen

Dass an den „völlig überhöhten Vergütungssätzen“ für die Corona-Impfung festgehalten werden solle, verschärfe das Problem zusätzlich, so der AOK-Sprecher. „Es ist zu befürchten, dass die Leistungserbringer trotz äußerst knapper Kassen auch für weitere Leistungen entsprechende Anhebungen der Vergütung fordern werden.“

Eine Sprecherin des Verbands der Ersatzkassen (vdek) betonte, sobald eine Überführung in den GKV-Leistungskatalog stattfinde, müssten für die Corona-Impfungen in Vertragsarztpraxen die gleichen Bedingungen gelten wie für andere Impfungen. „Damit verbunden ist eine Anpassung des Vergütungsniveaus auf die bisher in den KV-Regionen vereinbarte ärztliche Vergütung für andere Impfleistungen.“

Der GKV-Spitzenverband verwies auf Anfrage auf die am Donnerstag (1. Dezember) stattfindende Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). In dieser wolle sich das Plenum auch mit der Anpassung der Schutzimpfungsrichtlinie befassen. „Dann haben wir da Klarheit“, sagte Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbands. Beim Thema Corona-Impfung als Teil der Regelversorgung sei politisch „noch vieles im Unklaren“.

Thema im G-BA am Donnerstag

Eine Sprecherin des G-BA bestätigte, dass sich der Bundesausschuss am Donnerstag mit der Frage der Corona-Impfungen beschäftige. Auch wenn der Gesundheitsminister eine mögliche Verlängerung der Rechtsverordnung in Aussicht gestellt habe, sei der G-BA im Moment formal an die bislang gesetzte Frist gebunden, und das bedeute, dass die bisherige Impfverordnung ab Januar 2023 keine Gültigkeit mehr besitze, so die Sprecherin.

Eine Anpassung der Schutzimpfungsrichtlinie nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ist Voraussetzung, um die Corona-Impfung in die Regelversorgung zu überführen. Überdies bräuchte es dazu noch Verträge auf regionaler Ebene. Dies alles wäre bis April 2023 zu leisten. (hom)

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