Saarland
Fehldiagnosen bei Hautkrebsverdacht? Neue Vorwürfe gegen Pathologen
Nach dem Abschluss des Prozesses gegen einen Pathologen aus dem Saarland stehen jetzt neue Vorwürfe im Raum. Er soll in Probenmaterial Hautkrebs übersehen haben. Wegen Fluchtgefahr ist der Arzt erneut in Haft.
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Befunderhebung in der Pathologie: In Saarland hat ein Pathologe offenbar häufig Probenmaterial falsch befundet – teilweise mit fatalen Konsequenzen für die Patienten. (Symbolbild)
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Saarbrücken. Für einen wegen Fehlbefunden verurteilten Pathologen währte die Freude über die Haftentlassung nur kurz: War er trotz Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe vor knapp zwei Wochen noch im Gerichtssaal vorläufig auf freien Fuß gesetzt worden, sieht er sich nun mit neuen Vorwürfen konfrontiert. Wegen Fluchtgefahr wurde am vergangenen Wochenende Untersuchungshaft angeordnet.
Bei den noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen steht versuchter Totschlag im Raum. Danach soll der 63-jährige Facharzt im Januar und Juli 2019 bei Probenmaterial fälschlicherweise das Vorliegen von Hautkrebs verneint haben. Bei dem einen Patienten wurde laut Staatsanwaltschaft nach Auftreten weiterer äußerlich erkennbarer Hinweise die Operation nachgeholt, der andere sei verstorben. Um zu klären, ob ein Kausalzusammenhang besteht, wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse stehen aber noch aus.
Gesamtstrafe fünf Jahre und drei Monate
Vor 14 Tagen hatte das Landgericht Saarbrücken den Arzt wegen mehrerer Fälle von schwerer oder fahrlässiger Körperverletzung und wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Zusammen mit einer bereits ergangenen Verurteilung wegen Bestechung im Gesundheitswesen bildeten die Richter eine Gesamtstrafe von fünf Jahren und drei Monaten und setzten zugleich den Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug.
Haftentlassung noch im Gerichtssaal
Pathologe kommt nach fatalen Fehlbefunden glimpflich davon
Der Pathologe saß seit Februar 2020 hinter Gittern. Gegen das Urteil haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Revision beantragt. Darüber muss nun der Bundesgerichtshof befinden.
Bei der Bemessung des Strafmaßes hatten die Richter die Fehldiagnosen als besonders schwerwiegend eingestuft, die dem Arzt nach Mai 2018 unterlaufen sind. Der Grund: Zu diesem Zeitpunkt habe er selbst BU-Leistungen beantragt und sei sich also seiner gesundheitlichen Probleme bewusst gewesen.
Die neuen Vorwürfe fallen in diesen Zeitraum. Sachverständige bescheinigten dem früheren Labor-Inhaber neben Medikamenten- und Drogensucht vor allem eine depressive Symptomatik. (kud)